Stiftungsaufsicht wird an das Handelsregisteramt übertragen

Der Regierungsrat überträgt die Aufsicht über Stiftungen vom Departementssekretariat Volkswirtschaft und Inneres an das Handelsregisteramt. Er passt dazu zwei Verordnungen an.



Mitteilung Regierungsrat (zvg)
Mitteilung Regierungsrat (zvg)

Mit dem Wechsel der Zuständigkeit für Stiftungen vom Departementssekretariat zum Handelsregisteramt können die Aufgaben und damit die Arbeitslast besser verteilt werden. Durch Anpassungen in der Stiftungs- sowie der Regierungs- und Verwaltungsorganisationsverordnung werden die rechtlichen Grundlagen geschaffen.