Stimmrechtalter 16 - eine knappe Entscheidung im Landrat

Mit 41 Ja-Stimmen zu 29 Nein-Stimmen folgte der Landrat heute Vormittag dem Ablehnungsantrag der landrätlichen Kommission zum aktiven Stimmrechtsalter 16. Das Geschäft wird nun in einer zweite Lesung noch einmal behandelt.



Stimmrechtalter 16 - eine knappe Entscheidung im Landrat

Im Bericht des Regierungsrates von 16. Oktober 2006 hat sich der Rat für den Antrag der JUSO Glarnerland, das aktive Stimmrechtsalter auf 16 herabzusetzen, entschieden. Bereits im Vorfeld hat dieser Antrag in der breiten Öffentlichkeit, aber auch unter den Jugendlichen immer wieder zu Diskussionen geführt.

Pro und Contra

Entgegen der Zustimmung des Regierungsrates ist die landrätliche Kommission gegen eine Herabsetzung des aktiven Stimmrechtsalters auf 16. Die Kommission, so Landrat Walter Lacher - Präsident der landrätlichen Kommission - sei der Ansicht, dass das Interesse der Jugendlichen an der Politik nur zum Teil vorhanden sei. Sicher sei ein ansehnlicher Teil bereit sich politisch zu engagieren, die Mehrheit der Jugendlichen habe aber in diesem Alter andere Interessen. Zudem habe noch kein Kanton in der Schweiz das Stimmrechtsalter 16. Er betonte aber, dass dies keinesfalls der Hauptgrund der Ablehnung in der Kommission gewesen sei. Diesen Argumenten konnte Landrat Sergio Haller von den JUSO und Mitinitiant des Memorialsantrages aber nicht folgen: „Wenn auch nicht unbedingt die Mehrheit der Jugendlichen heute für ein Stimmrechtsalter 16 sind, so doch ein wichtiger und nicht zu unterschätzender Teil.“ Diese Argumente wie von der Kommission hervorgebracht, seien im übrigen auch seinerzeit im Vorfeld zur Abstimmung über das Frauenstimmrecht genannt worden. Trotzdem und obschon nicht unbedingt die Mehrheit der Frauen für das Stimmrecht waren, wurde seinerzeit im bejahenden Sinn abgestimmt. Ein politisches Desinteresse der Jungendlichen, wie die Ablehner argumentieren, bestehe ja heute bereits bei den aktiven Stimmbürgern. Die Stimmbeteiligungen der vergangenen Jahre seien dafür ja ein klarer Beweis, wie dies der Jahresdurchschnitt aufzeige. „Mit der Annahme Stimmrechtsalter 16 können die Jugendlichen sich vermehrt aktiv am politischen Leben im Kanton Glarus beteiligen“, meint Haller abschliessend.

Lebhafte Argumentation

Als erster Redner befürwortete der älteste amtierende Landrat, Ernst Gnos, den Ablehnungsantrag. Man solle doch die stimmrechtliche Mündigkeit nicht auseinander reissen. Landrat Hans Schnyder, selber Vater von Kindern in diesem Alter, glaubt nicht, dass das Interesse der Jugendlichen mit dem Stimmrecht ab 16 steigen würde. Er befürchte eher, dass die Gefahr einer Einflussnahme der Erzeihungsberechtigten und Lehrer bei Abstimmungen auf die Jugendlichen auftreten könnte. Ständerat Fritz Schiesser, welcher den Antrag der Regierung voll unterstützt, warnt vor solchen Argumenten der Beeinflussung: „Damit sollte man vorsichtig sein. Auch bei den professionellen Politiker ist es üblich, dass man sich beraten lästt und die Meinung Anderer einholt.“ Dies komme im weitesten Sinne ja ebenfalls einer Beeinflussung gleich. Auch sieht er hier durchaus Parallelen zur damaligen Abstimmung über das Frauenstimmrecht. In einem Landsgemeindekanton sollte man die Jugend unbedingt an die Politik heranführen. Regierungsrätin Marianne Dürst empfiehlt dem Landrat dem Antrag der Regierung zu folgen und das aktive Stimmrechtsalter auf 16 herabzusetzen. Im Vorfeld haben sich die Antragsteller zu dieser Kompromisslösung des aktiven Stimmrechtes bereiterklärt. Dies zeuge doch bereits von einem politischen Fingerspitzengefühl der Jugendlichen. Stimmrechtsalter 16 sei im übrigen kein Novum. Bereis 1448 verpflichtete die Landgemeinde Jugendlichen ab 16 Jahren zur Stimmabgabe. An der denkwürdigen Landgemeinde 2006 wurde mitunter auch dank der Initiative der Jugend die neue Gemeindestrukturreform initiert und genehmigt. Und die Jugendlichen können nun auch bei der Umsetzung aktiv mitwirken. „Die Zukunft des Kantons Glarus ist unsere Jugend.“ Mit diesen Worten ersuchte Marianne Dürst die anwesenden Landräte dem Antrag der Regierung auf aktives Stimmrechtsalter 16 zuzustimmen.

Mit 41 Ja- zu 29 Nein-Stimmen folgten die Landräte dem Ablehnungsantrag der landrätlichen Kommission. Sie lehnten die Änderung der Kantonsverfassung und die Änderung des Gemeindegesetzes ab.

„Das Resultat bei der abschliessenden Abstimmung von 41 Ja zu 29 Nein für den Ablehnungsantrag ist für mich ein positives Zeichen. Ein Resultat mit so vielen Nein-Stimmen hätte ich nicht erwartet, desto erfreuter bin ich natürlich. Rein hypothetisch benötigen die Antragssteller bei der zweiten Lesung nur noch sechs zusätzliche Stimmen und schon wäre ein Patt-Situation erreicht. Dann müsste der Landratspräsident einen Stichentscheid abgeben.“ Dies die kurze Erläuterung des Abstimmungsergebnisses von Ständerat Fritz Schiesser zu glarus24.

Bereits kurz nach Abschluss der Abstimmung hat die JUSO zum Ergebnis eine erste Mitteilung abgefasst. Den genauen Wortlaut dieser Meldung können Sie dem beigefügten pdf-file entnehmen.