Stopp der grausamen unrechtmässigen Todesurteile

Mit einer Vernissage startete am vergangenen Freitagabend die Wanderausstellung «Die Justiz im Kanton Linth – Urteile vom Leben und Tod im Anna-Göldi-Museum in Ennenda». Auf 36 Tafeln zeigt die vom Historiker Stefan Paradowski konzipierte Ausstellung auf eindrückliche Weise das unrechtmässigen Vorgehen der damaligen Justiz sowie die ganze Brutalität des Vollzugs bis hin zur Hinrichtung durch «das zischende Schwert» des Scharfrichters. Dazu verfasste Historiker Paradowski eine 34 Seiten umfassende Begleitschrift mit dem Titel «Als im Linthgebiet das Schwert des Scharfrichters zischte». Der Niederurner Steve Nann lieferte dazu eindrucksvolle Illustrationen.



Grosses Interesse für die Sonderausstellung. (Bilder: hasp) Museumsleiter Fridolin Elmer begrüsst Gäste. Aufmerksam hören die Besucher der Vernissage den Ausführungen von Stefan Paradowski zu. Gitarrenvirtuosin Virginia Pappalardo spielte Musik aus der damaligen Zeit. Historiker und Autor Stefan Paradowski freut sich am grossen Interesse seiner Sonderausstellung. Steve Nann hat eindrucksvolle Illustrationen angefertigt. Historiker Stefan Paradowski bei seinem Referat. In der vordersten Reihe erkennt man Stefan Paradowski (ganz links)
Grosses Interesse für die Sonderausstellung. (Bilder: hasp) Museumsleiter Fridolin Elmer begrüsst Gäste. Aufmerksam hören die Besucher der Vernissage den Ausführungen von Stefan Paradowski zu. Gitarrenvirtuosin Virginia Pappalardo spielte Musik aus der damaligen Zeit. Historiker und Autor Stefan Paradowski freut sich am grossen Interesse seiner Sonderausstellung. Steve Nann hat eindrucksvolle Illustrationen angefertigt. Historiker Stefan Paradowski bei seinem Referat. In der vordersten Reihe erkennt man Stefan Paradowski (ganz links)

Als Gastgeber hiess Museumsleiter Fridolin Elmer nebst Stiftungspräsident Walter Hauser und seinen Vize Peter Bertschinger den anwesenden Kulturbeauftragten des Kanton Glarus Dr. Fritz Rigendinger, zugleich Vertreter des Historischen Vereins, und die anwesenden Gäste im Anna-Göldi-Museum herzlich willkommen. Er zeigte sich besonders erfreut, dass als erste Station die Wanderausstellung «Die Justiz im Kanton Linth – Urteile vom Leben zum Tode» ausgerechnet beim Anna-Göldi-Museum Halt macht. Für den musikalischen Background sorgte die junge, talentierte Gitarristin Virginia Pappalardo mit Musik aus der damaligen Zeit. Nach Ennenda zieht die Wanderausstellung weiter und macht Ende Juli Halt in Benken und Mitte August in Lachen.

Akribische Aufarbeitung der Protokolle

Historiker Stefan Paradowski hat sich akribisch durch die mehr als 200 Jahre alten Protokolle des Kantonsgerichts Linth durchgearbeitet und die dort beschriebenen Verbrechen aufgearbeitet. Eine Schrift aus dem Jahre 1799 gab ihm den Anstoss, sich näher mit dieser Materie zu befassen. In dieser Schrift beschreibt Pfarrer Johann Rudolf Steinmüller das Leben zweier im Kanton Linth mit dem Schwert hingerichteter Mörder. Diese begingen mehrere gewaltsame Einbrüche und Diebstähle und erschlugen am 19. Juli 1798 einen wohlhabenden Geschäftsmann mit einer Schneeschaufel und einem Zaunpfahl und raubten diesen aus.

Veritabler Justizskandal vor 220 Jahren

Wer glaubte, dass sich die Justiz nach dem skandalösen Urteil und der Hinrichtung von Anna Göldi am 13. Juni 1782 sich eines Besseren belehren liesse, sah sich getäuscht. Nur gerade 16 Jahre nach der Hinrichtung der «letzten Hexe Europas» vollstreckte das Kantonsgericht Linth fünf Todesurteile, die jedoch für unrechtmässig erklärt wurden. Einer der Scharfrichter war kein Geringerer als Franz Leonard Vollmar von Fischhausen bei Kaltbrunn, der schon Anna Göldi mit dem Schwert enthauptete. Doch das Parlament (Grosser Rat und Senat) in Aarau, der Hauptstadt der Helvetischen Republik, erklärte die fünf vom Kantonsgericht Linth ausgesprochenen und vollstreckten Todesurteile für unrechtmässig − «dem Geiste der Verfassung zuwider» − und beauftragte das Direktorium (Zentralregierung), einen «ausserordentlichen Kurier» nach Glarus «abzuschicken, um per Dekret die Vollziehung aller Todesurteile, die von diesem Tribunal ausgehen könnten, einzustellen». Damit hatte die junge Helvetische Republik ihren ersten Justizskandal. Der Vollzugsstopp vermochte indessen die Exekution des sechsten Todesurteils im Jahr 1799, eine Enthauptung wegen Raubmordes an einem französischen Soldaten, nicht zu verhindern. Das Kantonsgericht Linth verkündete im Jahr 1800 ein siebtes Todesurteil, widerrief es allerdings und begründete die Aussetzung mit dem Hinweis auf die neue Rechtslage.