Die Vorlage zeigt indessen auch das weitere Vorgehen zum Bereich Langsamverkehr auf. Zum Ausbau des öffentlichen Verkehrs wird der Regierungsrat dem Landrat in den nächsten Wochen seine konkreten Vorstellungen für die kommenden Jahre gesondert unterbreiten, da sich deren Umsetzung auf andere, vom Strassenbau abweichende gesetzliche Grundlagen abstützt. Im Strassenbauprogramm 2010–1019 sind folgende Bau- und Planungsvorhaben vorgesehen:
an bestehenden Kantonsstrassen:
- Sanierung des Abschnittes Schmittenkehre–Pfaffenrank der Klausenstrasse
- Sanierung der Dorfstrasse Elm
- Ergänzung des Steinschlagschutzes an der Sernftalstrasse
- Neubau der Linthbrücke Mitlödi
- Rückbau und Umgestaltung des Zentrums von Glarus
- Umbau des Knotens zur linth-arena sgu zu einem Kreisel
- Installierung eines Steinschlagschutzsystems an der Kerenzerbergstrasse im Britterwald
an neuen Kantonsstrassen:
- Verbindung Leimen–Holenstein südlich von Glarus nach Ennenda
- Querspange Netstal Nord zwischen den Kantonsstrassen Netstal-Näfels und Netstal-Mollis
- Stichstrasse Näfels–Mollis
Die Projekte Leimen-Holenstein, Netstal Nord und Stichstrasse Näfels-Mollis präjudizieren die im Richtplan vorgesehenen Umfahrungen von Näfels, Netstal und Glarus nicht und können unabhängig von denselben realisiert werden. Dasselbe gilt für das Projekt Rückbau und Umgestaltung des Zentrums von Glarus.
Der Bruttokredit für das Zehnjahresprogramm beträgt 69,8 Mio. Franken. Die Nettokosten für den Kanton ergeben sich nach Abzug der gesetzlichen Gemeindebeiträge und der verschiedenen Beiträge des Bundes. Die Höhe der künftig verfügbaren Bundesmittel ist zum jetzigen Zeitpunkt schwierig abzuschätzen. Über die Umsetzung des Zehnjahresprogramms entscheidet der Landrat im Rahmen seiner Beschlussfassungen über die jährlichen Strassenbauprogramme. Im Übrigen bleibt es Regierungsrat und Landrat unbenommen, im Verlaufe der Planungsperiode der Landsgemeinde separate Kreditvorlagen zu unterbreiten.
Die Strassenbauvorhaben sind Teil einer koordinierten Verkehrsplanung, wie sie vom Richtplan vorgegeben ist. Dazu gehören als gleichwertige Bestandteile der öffentliche Verkehr und der Langsamverkehr. Beim öffentlichen Verkehr verlangt die Richtplanung unter anderem die gezielte Verbesserung des Angebotes, etwa durch die Erweiterung des Konzeptes Glarner Sprinter und dessen Ergänzung durch Regionalzüge, mit dem Ziel eines integralen Halbstundentaktes im Kanton mit schlanken Anschlüssen in Ziegelbrücke. Zu den vorgesehenen Massnahmen im Langsamverkehr zählen beispielsweise die Gewährleistung eines zusammenhängenden und sicheren Radwegnetzes mit optimaler Anbindung an den öffentlichen Verkehr sowie die Berücksichtigung der Anliegen für ein attraktives und sicheres Fusswegnetz im Siedlungsgebiet bei der Raumplanung.
Strassenbauprogramm 2009
Die Investitionsrechnung des dem Landrat unterbreiteten Strassenbauprogramms 2009 sieht Bruttoausgaben des Kantons von 3,0 Mio. Franken vor, wovon rund 1,7 Mio. Franken durch Bundesbeiträge gedeckt sind. Den Schwerpunkt bilden dringende Arbeiten an der Klausenstrasse im Bereich Schmittenkehre-Pfaffenrank mit Kosten von rund 2,8 Mio. Franken. Der sanfte Ausbau dieses Strassenstücks ist Gegenstand des von der Landsgemeinde zu beschliessenden neuen Mehrjahrsprogramms 2010-2019.
Für die Laufende Rechnung sind im Strassenbauprogramm 2009 Nettoausgaben von 3,55 Mio. Franken vorgesehen. Dabei betragen die Aufwendungen für den Strassenunterhalt einschliesslich Unterhalt der Sernftalstrasse 1,7 Mio. Franken und die Aufwendungen für Belagserneuerungen 1,85 Mio. Franken.