Strassenbau
Das Strassenbauprogramm für das kommende Jahr sieht Investitionen von 3,69 Millionen Franken vor. Davon entfallen 2,1 Millionen Franken auf die über den laufenden Unterhalt hinausgehenden Instandsetzungsarbeiten an der Kantonsstrasse und 1,59 Millionen Franken auf Neu- und Umbauvorhaben. Die Investitionen sind durch Beiträge von Bund und Gemeinden gedeckt. Für die im Jahr 2015 vorgesehenen Arbeiten zur Lärmsanierung an der Kantonsstrasse sind Bruttoausgaben von 300’000 Franken vorgesehen.
Unterhalt Kantonsstrasse
Bei der Sanierung des Fuchsfallentunnels an der Kerenzerbergstrasse geht es um die dringende Beseitigung des schlechten Zustandes. Es kommt immer wieder zu Abplatzungen an der Tunnelauskleidung und die Bruchstücke fallen zum Teil auf die Fahrbahn. Mit der Sanierung kann auch das ungenügende Lichtraumprofil korrigiert werden. Zum Schutz vor Steinschlag an der Kerenzerbergstrasse ist für das nächstes Jahr eine weitere Etappe südlich des Fuchsfallentunnels vorgesehen. Bei den Kosten für die Klausenstrasse im Bereich Schmittenkehre-Pfaffenrank geht es um Abschlussarbeiten, bei jenen für die Linthbrücke Näfels-Mollis um den Abschluss von Landerwerb und Bauabrechnung. Die Kostenstellen Linthbrücke Mitlödi und Steinschlagschutz Sernftalstrasse Leimen betreffen Vorbereitungs- und Projektierungsarbeiten.
Umfahrungen Näfels und Netstal
Wegen der Ablehnung der Preiserhöhung bei der Autobahnvignette an der eidgenössischen Volksabstimmung vom 24. November 2013 konnte der damit verknüpfte Neue Netzbeschluss Nationalstrassen noch nicht in Kraft gesetzt werden. Somit verbleibt die Strasse Zubringer–Kreisel Glarus weiterhin in der Hoheit des Kantons, und die geplanten Bauvorhaben für die Umfahrungen Näfels und Netstal können nicht dem Bund zur Realisierung übergeben werden. Der Regierungsrat erachtet es als sinnvoll, vor einem Genehmigungsentscheid zur Umfahrung Netstal das Ergebnis des Bundesgerichtsentscheids zur Umfahrung Näfels abzuwarten. Damit je nach Ausgang des bundesgerichtlichen Verfahrens weitere Schritte eingeleitet werden können, sind im Budget 50’000 Franken einzusetzen.
Stichstrasse Näfels-Mollis
Das Vorprojekt wurde im Mai 2014 fertiggestellt und in die Vernehmlassung geschickt. Zurzeit laufen die Abstimmung mit dem Projekt ATR der SBB sowie die Abklärungen aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen. 2015 soll das Projekt öffentlich aufgelegt werden. Nach der Projektgenehmigung sind bereits erste Teile des Landerwerbs vorgesehen. Dafür und für die weiteren Projektierungsarbeiten sind im Budget 1’290’000 Franken aufzunehmen.
Querspange Netstal
Im kommunalen Richtplan der Gemeinde Glarus ist der Entwicklungsschwerpunkt Grosser Zaun in Netstal vorgesehen. In Zusammenarbeit mit den Gemeinden Glarus und Glarus Nord wird nun der definitive Korridor für die neue Strasse festgelegt. Seitens des Kantons müssen für die Grundlagenbeschaffung und die Abklärung der Verkehrsauswirkungen im Budget 50’000 Franken eingestellt werden.
Kantonsstrasse Glarus, Rückbau und Umgestaltung Zentrum
Noch dieses Jahr wird mit einem Betriebs- und Gestaltungskonzept für die Hauptstrasse Glarus gestartet. Dazu wurde ein Auftrag an das gleiche Planungsbüro erteilt, welches für die Gemeinde Glarus ein Verkehrsberuhigungs- und ein Parkierungskonzept erarbeitet hat. In einem ersten Schritt werden verschiedene Varianten von Betriebskonzepten über die gesamte Ortsdurchfahrt entwickelt, wobei der Fokus auf den Zentrumsabschnitt gerichtet sein wird. Die Beurteilung erfolgt in einer breit abgestützten Begleitgruppe mit Vertretungen der Gemeinden, der politischen Parteien, der Verbände, des Gewerbes und der Anwohner. Für die Grundlagenerhebung und die Erarbeitung des Betriebs- und Gestaltungskonzept sind 200’000 Franken in das Budget aufzunehmen.
Öffentlicher Verkehr
Fahrplanangebot
Zum Fahrplan 2015 gingen zahlreiche Begehren ein:
- Realisierung des Eckanschlusses in Ziegelbrücke für Verbindungen von/nach Mühlehorn und ins Glarnerland;
- S6 verkehrt anstelle von S25 ganztägig bis Linthal; während den Hauptverkehrszeiten und Wochenenden einzelne S25 bis Linthal;
- Halt der S25 in Bilten;
- Halt der S2 in Bilten;
- IC-Halte in Ziegelbrücke;
- Anbinden Bus Glarner Unterland in Ziegelbrücke zur vollen Stunde;
- Bus 513 verkehrt auch über Bahnhof Ziegelbrücke und wird bis Fachmarkt Krumm, Näfels, verlängert;
- Herstellen Busanschluss zwischen Linien 501 und 511 im Bahnhof Näfel–Mollis;
- Bus 501 verkehrt auch sonntags mindestens auf der Strecke Bahnhof Glarus–Kantonsspital-Riedern.
Die Detailbearbeitung der Begehren zeigte, dass nur wenige von ihnen umgesetzt werden können. Die meisten Anliegen scheitern an fahrplantechnischen, infrastrukturellen und finanziellen Hürden. Der fehlende Eckanschluss in Ziegelbrücke wird ebenso bleiben wie die Stillstandzeiten auf der S25 in Schwanden. Für das Begehren, die direkte Verbindung zwischen Zürich und dem Glarnerland in Schwanden beginnen bzw. enden zu lassen, bedürfte es eines neuen Landsgemeindebeschlusses. Bekanntlich hat der Landrat einen Memorialsantrag, welcher die Einführung eines integralen Halbstundentakts zwischen Ziegelbrücke und Schwanden verlangt, an seiner Sitzung vom 24. September 2014 für nicht erheblich erklärt.
Am 29. August 2014 hat das Bundesamt für Verkehr (BAV) die Referenznetzgrafik STEP Ausbauschritt 2025 veröffentlicht. Darin fehlt die Überholgleisanlage Schübelbach, welche benötigt wird, um den Halt der S2 in Bilten wieder zu ermöglichen. Der Kanton Glarus hat zusammen mit dem Kanton Schwyz das BAV umgehend auf diesen Fehler aufmerksam gemacht. Die Abklärungen dazu sind noch in Gang.
Im Koordinationsausschuss Ausbauschritt 2030 in der Planungsregion Ostschweiz wurden vonseiten des Kantons Glarus folgende Angebotsanpassungen gefordert:
- Halt der S2 in Bilten;
- Herstellen des Eckanschlusses in Ziegelbrücke für Fahrten von Linthal bis Glarus in Richtung Mühlehorn–Sargans–Chur und umgekehrt;
- Wegfall des acht-minutigen Aufenthalts in Schwanden durch eine neue Kreuzungsstelle zwischen Schwanden und Linthal.
Der Koordinationsausschuss hat diese Begehren aufgenommen. In der weiteren Planung und bei der Abstimmung mit den anderen Planungsregionen bzw. dem BAV wird sich weisen, welche Anliegen tatsächlich berücksichtigt werden können.
Mit Schreiben vom 29. April 2014 ersuchte der Kanton Glarus Andreas Meyer, CEO SBB, einen stündlichen Intercity-Halt in Ziegelbrücke ernsthaft zu prüfen. In seiner Antwort erklärt Andreas Meyer, warum ein Intercity-Halt in Ziegelbrücke fahrplantechnisch nicht möglich ist. Die wichtigsten Gründe dafür sind:
- Konflikt mit dem Railjet sowie mehreren Regionalverkehrs-Trassen;
- Verlust des Anschlusses an den REX nach Buchs SG in Sargans;
- Verlust der Anschlüsse an die RhB in Landquart und Chur.
An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass die Planungshoheit des Fernverkehrs in der alleinigen Kompetenz des Bundes liegt. Die Kantone werden lediglich im Rahmen der Angebotsplanungen angehört.
Investitionsplanung
Die SBB sanieren mit dem Projekt ATR Glarnerland die Bahninfrastrukturanlagen. Das Projekt umfasst u.a. die Erneuerung von Fahrleitungsanlagen, die Vereinfachung der Gleisanlagen, den Ausbau der Fernsteuerung, die Sanierung eines unbewachten Bahnübergangs, die Erneuerung von Publikumsanlagen in Glarus und den Neubau von Perrons in Ennenda und Mitlödi. Der Baubeginn ist auf März 2015 geplant.
Die Vorlage zum Busbahnhof Glarus wurde an der Landsgemeinde 2014 abgelehnt. Als Begründung wurden unter anderem zu hohe Kosten und Doppelspurigkeiten, z.B. bei den Warteräumen und WC-Anlagen, ins Feld geführt. Kanton und Gemeinde sind sich einig, dass es Massnahmen für die Bushaltestellen beim Bahnhof Glarus braucht. Bis spätestens 2023 müssen aufgrund des Behindertengleichstellungsgesetzes barrierefreie Zugänge gewährleistet werden. Der Umfang eines Nachfolgeprojekts muss jedoch noch geklärt werden.
Strassenbauprogramm 2015 und Informationen zum öffentlichen Verkehr
Der Regierungsrat unterbreitet dem Landrat das Strassenbauprogramm 2015. Dieses beruht auf dem Mehrjahresprogramm der Landsgemeinde 2010. Gleichzeitig wird über die Mass-nahmen im Bereich öffentlicher Verkehr informiert.