Strassenbauprogramm 2022 wird dem Landrat vorgelegt

Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, dem Strassenbauprogramm 2022 und dem Kredit von 1,4 Millionen Franken für den Bau und den Unterhalt der Radrouten Linthal–Bilten und Niederurnen–Mühlehorn zuzustimmen.



Der Bau der neuen Brücke über die Linth in Mitlödi ist eines von vielen Projekten aus dem laufenden Strassenbauprogramm • (Foto: zvg)
Der Bau der neuen Brücke über die Linth in Mitlödi ist eines von vielen Projekten aus dem laufenden Strassenbauprogramm • (Foto: zvg)

Der Regierungsrat präsentiert dem Landrat das Strassenbauprogramm 2022:

Kantonsstrassen, Investitionsrechnung

  • Hauptstrasse Linthal; Dorfstrasse–Klausen: Im Budget 2022: 500 000 Franken
  • Hauptstrasse Diesbach; 1. Etappe Rufiruus–Feld: 750 000 Franken
  • Sernftalstrasse Schwanden, Föhnen–Au: 200 000 Franken
  • Stützmauer Soolsteg: 750 000 Franken
  • Linthbrücke Mitlödi: 100 000 Franken
  • Soolerstrasse Ennetlinth, Mitlödi: 250 000 Franken
  • Sanierung Lerchenstrasse, Netstal–Riedern: 550 000 Franken
  • Klöntalerstrasse, Abschnitt Büttenenebene: 1,4 Millionen Franken
  • Kerenzerbergstrasse Mollis; Rüfikanal–Wendekehre Haltli: 500 000 Franken
  • Strasse Tiefenwinkel, Mühlehorn: 150 000 Franken
  • Bahnhofstrasse Oberurnen; Hauptstrasse–Kärpfstrasse: 450 000 Franken
  • Hauptstrasse Bilten; Landstrasse Ussbühl: 950 000 Franken
  • Klöntalerstrasse; Stützmauer Vorder Ruestelchopf: 1,3 Millionen Franken
  • Umfahrungsstrassen: 20 000 Franken
  • Stichstrasse Näfels–Mollis: 800 000 Franken
  • Querspange Netstal: 3,8 Millionen Franken
  • Ausbau Netstalerstrasse: 300 000 Franken

    Erfolgsrechnung Kantonsstrassen

Baulicher Unterhalt

Für den baulichen Unterhalt der Kantonsstrassen/Verkehrswege sind im Budget 2022 insgesamt 1,05 Millionen Franken veranschlagt. Davon entfallen 600 000 Franken auf den betrieblichen Unterhalt (Strassenreinigung, Markierung, Signalisation). Für kleinere bauliche Unterhaltsarbeiten sind 100 000 Franken eingestellt. Für die Sicherheitsholzerei entlang der Kantonsstrassen sind 200 000 Franken budgetiert. Für Steinschlagschutzmassnahmen sind auf der Kerenzerbergstrasse im Bereich Sallerntobel 150 000 Franken im Budget 2022 eingestellt.

Belagserneuerungen

  • Hauptstrasse Luchsingen, Deckbelag (250 000 Fr.)
  • Hauptstrasse Niederurnen, Tennishalle–Brunnernstrasse (200 000 Fr.)
  • Kerenzerbergstrasse, Filzbach Seeblick–Sallern (250 000 Fr.)

Weitere Massnahmen

  • Sanierung von Winterschäden und Sofortmassnahmen sowie für die Planung der Projekte der Folgejahre: je 100 000 Franken
  • Leistungen im Bereich Nationalstrassen: 1 Million Franken

Abwassergebühren Kantonsstrassen

Für Abwassergebühren sind im Budget 2022 insgesamt 350 000 Franken eingestellt.

Lärmsanierung an Kantonsstrassen

Für die Lärmsanierung sind gesamthaft 300 000 Franken im Budget 2022 eingestellt (vom Bund werden Beiträge von 30 000 Fr. erwartet):

  • Näfels, Glarus, Mitlödi, Nidfurn, Leuggelbach, Hätzingen: Fenstersanierungen
  • Netstal: Lärmmindernder Belag Lerchenstrasse
  • Schwanden: Fenstersanierungen; lärmmindernder Belag Sernftalstrasse
  • Luchsingen: Fenstersanierungen; lärmmindernder Belag Hauptstrasse
  • Rüti, Linthal, Engi, Matt: Genehmigung Ausführungsprojekte

Radrouten Linthal–Bilten und Niederurnen–Mühlehorn

Der Radweg entlang des Walensees ist durch Stein- und Blockschlag gefährdet. Im Bereich Ofenegg–Weisswandtunnel besteht ein Schutzdefizit. Der Weg wird von Fussgängern häufig begangen. Als Schutzmassnahmen sind auf einer Länge von rund 300 Metern Steinschlagschutznetze und im Bereich eines Geländeeinschnittes ein Schutzdamm vorgesehen. Die Bauarbeiten erstrecken sich über zwei Jahre. Die Gesamtkosten betragen gemäss Kostenschätzung 1,56 Millionen Franken. Im Budget 2022 sind rund 1,2 Millionen Franken eingestellt.

Weitere Massnahmen

  • Lokale Verbesserungsmassnahmen: 40 000 Franken
  • Unterhalt Nationalstrassennetz: 30 000 Franken
  • Verkehrsmessungen: 5000 Franken
  • Planung Projekte 2023 und Folgejahre: 70 000 Franken

    Ostwind Firmenabo und Bonuspass

Das Firmenabo- und Bonuspass-Angebot wurde bei den Mitarbeitenden des Kantons ab Oktober 2020 eingeführt. Die zweite Welle der Coronavirus-Pandemie erschwerte jedoch die Umsetzung des Förderangebotes. Der Absatz von Jahresabos brach schweizweit mit der Einführung der Homeoffice-Pflicht ein. Aus diesem Grund wurde die Bekanntmachung des Angebots bei Drittfirmen bis zur Aufhebung der Homeoffice-Pflicht verschoben. Die Grosskundenbetreuung der SBB führte Ende Juni 2021 ein Webinar bei Drittfirmen durch. Einzelne Firmen zeigten Interesse, es konnten jedoch noch keine Verträge unterzeichnet werden.

öV-Massnahmen

Die finanziellen Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie im Jahr 2021 sind noch nicht bekannt. Die Homeoffice-Pflicht galt bis Ende Juni 2021. Seither erholt sich die Nachfrage nur langsam. Das Bundesparlament entscheidet voraussichtlich im Herbst 2021 über die Ausdehnung der Defizitdeckung beim öffentlichen Verkehr für das Jahr 2021. Aufgrund der ganzjährigen tiefen Auslastung, verbunden mit den fehlenden Erlösen und den bereits im Jahr 2020 aufgelösten Reserven bei den Transportunternehmen, wird ein höheres Defizit als im Vorjahr erwartet.

Busausschreibung

Im Dezember 2018 wurde gegen den Entscheid des Bundesamtes für Verkehr zur Vergabe der Buslinien in Glarus Nord und Glarus vor dem Bundesverwaltungsgericht Beschwerde erhoben. Zur Sicherstellung des Betriebs musste für die Bestellperiode der Jahre 2020 und 2021 ein Übergangskonzept erstellt werden: Die Konzessionen der SBB AG und Postauto AG wurden für zwei Jahre verlängert. Während der Übergangszeit wurde der Fahrplan unverändert beibehalten. Die Anschaffung einer neuen Fahrzeugflotte sowie diverse Fahrplanverbesserungen mussten sistiert werden. Im April 2021 hat das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerde in allen Punkten abgewiesen. Die Beschwerdeführerin zog das Urteil an das Bundesgericht weiter. Dieses ist nicht auf die Beschwerde eingetreten, womit der Vergabeentscheid des BAV vom Dezember 2018 an die Postauto AG rechtskräftig wurde.

Durch die Beschwerde entgingen Bund und Kanton in den Jahren 2020 und 2021 Einsparungen von insgesamt rund 2 Millionen Franken (davon Kanton Glarus: 1 Mio. Fr.).

Die Umsetzung der Busausschreibung erfolgt per Dezember 2021. Die Anschlüsse der Linien 501 und 502 zwischen Glarus und Näfels werden durch leicht höhere Fahrzeiten stabilisiert. Die Kleinbuslinie 503 Ennenda–Glarus–Pfrundhaus wird eingeführt. Aufgrund der kurzen Vorlaufzeit erfolgt die Umrüstung der Busflotte erst per Dezember 2022.

Behindertengleichstellungsgesetz

Im Jahr 2003 wurde das Behindertengleichstellungsgesetz in Kraft gesetzt. Es gibt vor, dass nach einer Übergangszeit von 20 Jahren im Jahr 2023 der gesamte öffentliche Verkehr barrierefrei zugänglich sein muss. Für die behindertengerechte Ausgestaltung der Bushaltestellen sind die jeweiligen Strasseneigentümer zuständig. Im Kanton Glarus liegen 83 Haltestellen auf der Kantonsstrasse, 42 Haltestellen auf Gemeindestrassen sowie15 Haltestellen auf Grundstücken von Dritten (z. B. SBB). Die Anpassung der Haltestellen an die neuen Normen erfolgt aus Kosten- und Ressourcengründen möglichst zeitgleich mit den zu sanierenden Strassenabschnitten.

Die Zuständigkeit für die Sanierung der Bushaltestellen auf Nationalstrassen (im Kanton Glarus betrifft dies die Strecke N17, Näfels–Glarus) ist noch in politischer Diskussion bei der Beratung des neuen Veloweggesetzes bzw. der damit verbundenen Anpassung des Nationalstrassengesetzes.