Strassenbauprogramm 2026 wird dem Landrat vorgelegt

Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, dem Strassenbauprogramm 2026 zuzustimmen.



Der Kanton Glarus investiert auch im Jahr 2026 viel Geld, um die Substanz des Strassennetzes auszubauen und zu erhalten • (Foto: Darko Cetojevic)
Der Kanton Glarus investiert auch im Jahr 2026 viel Geld, um die Substanz des Strassennetzes auszubauen und zu erhalten • (Foto: Darko Cetojevic)

Im Rahmen des Strassenbauprogramms 2026 sieht der Regierungsrat folgende Projekte vor:

Kantonsstrassen

Folgende Investitionen sind 2026 geplant:

  • Hauptstrasse Bilten, Dorf Nord: 350 000 Franken, lärmarmer Deckbelag, Abschlussarbeiten.
  • Bahnhofstrasse Schwanden, Kreuzplatz–Gemeindehaus: 300 000 Franken, neuer Belag.
  • Tiefenwinkel, Unterführung: 150 000 Franken, Sanierung.
  • Sernftalstrasse Schwanden, Erlen–Föhnenstrasse: 900 000 Franken, Sanierung Belag und Werkleitungen, Instandstellung seitliche Stützmauern.
  • Bahnhofstrasse Mollis: 1,25 Millionen Franken, Sanierung Belag und Werkleitungen, Ersatz Bachdurchlässe, Ausbau Gehwege, Gestaltung der Bushaltestelle konform dem Behindertengleichstellungsgesetz.
  • Hauptstrasse Mitlödi, Horgenberg–Schweizerhaus: 850 000 Franken, Sanierung Belag.
  • Klausenstrasse, Rietboden–Galerie 2. Etappe: 650 000 Franken, Sanierung Belag.
  • Kerenzerstrasse, Wirai–Beglingen: 750 000 Franken, Sanierung Belag.
  • Klöntalerstrasse, Bützi–Staldengarten: 450 000 Franken, Sanierung Belag und Steilböschung.
  • Alte Kerenzerstrasse, Rüteggli–Hanenchilchli: 250 000 Franken, Sanierung Belag und Stützmauern.
  • Klausenstrasse, Steinschlag- und Lawinenverbauung Baa: 400 000 Franken, Erstellung Schutzmassnahmen.
  • Klausenstrasse, Lawinenverbauung Brätsch: 300 000 Franken, Erstellung Schutzmassnahmen.
  • Planung Projekte 2027: 300 000 Franken, Planung der Unterhaltsprojekte.
  • Verbindungsstrasse Leimen–Holenstein: 150 000 Franken, Planung Projekt.
  • Umfahrungsstrassen: 45 000 Franken, gemeinsame Projektierung für die Umfahrung Netstal und Glarus mit dem Bundesamt für Strassen.

Erfolgsrechnung Kantonsstrassen

Für den baulichen und betrieblichen Unterhalt der Kantonsstrassen sind folgende Beiträge veranschlagt:

  • Baulicher Unterhalt: 700 000 Franken, die sich wie folgt zusammensetzen: 
    - Betrieblicher Unterhalt Werkhof Schwanden: 550 000 Franken.
    - Kleiner baulicher Unterhalt: 50 000 Franken.
    - Überwachung Felspfeiler Büttenenwand: 30 000 Franken.
    - Unterhalt Steinschlagschutzverbauungen: 70 000 Franken.
  • Belagserneuerung: 375 000 Franken, die sich wie folgt zusammensetzen: 
    - Belagssanierung Knoten Kirchweg Ennenda: 150 000 Franken.
    - Diverse kleinere Sanierungen (Winterschäden): 200 000 Franken.
    - Planung Projekte 2027: 35 000 Franken.
  • Leistungen «Nationalstrassen Gebiet VI»: 800 000 Franken.
  • Abwassergebühren Kantonsstrassen: 460 000 Franken.

Lärmsanierung

Für die Arbeiten im Bereich der Lärmsanierungen an Kantonsstrassen sind 175 000 Franken vorgesehen. In Glarus, Schwanden, Nidfurn, Luchsingen und Hätzingen werden Fenstersanierungen fortgesetzt und in Bilten ein lärmmindernder Belag eingebaut.

Velorouten

Für die Velorouten Linthal–Bilten und Niederurnen–Mühlehorn sind im Budget 2026 folgende Beiträge eingestellt:

  • Honorare externe Fachexperten: 50 000 Franken, Velowegnetzpläne.
  • Unterhaltsarbeiten: 85 000 Franken, Verkehrsmessungen (5000 Franken), lokale Verbesserungsmassnahmen (30 000 Franken) und Unterhalt (50 000 Franken).
  • Investitionen: 560 000 Franken, Projektierung von Massnahmen zur Verbesserung der kantonalen Radroute, die sich wie folgt zusammensetzen:  
    - Radweg Längrüti–Aueliwald: 400 000 Franken. 
    - Ergänzung Steinschlagschutz Gäsi: 100 000 Franken.
    - Planung und Projektierung 2027: 60 000 Franken.

Öffentlicher Verkehr – Infrastruktur

Die Investitionen im Budget 2025 von 1,3 Millionen Franken betreffen den Ausbau der Bushaltestellen nach den Vorgaben des Behindertengleichstellungsgesetzes. Die Kosten verteilen sich wie folgt:

  • Bushaltestelle Filzbach Sportzentrum: 900 000 Franken.
  • Bushaltestelle Filzbach Römerturm: 200 000 Franken.
  • Bushaltestelle Bilten Unterbilten: 100 000 Franken.
  • Planung und Projektierung 2027: 100 000 Franken.

Öffentlichen Verkehr – Massnahmen

Für die kommenden Jahre plant der Regierungsrat folgende Massnahmen im öffentlichen Verkehr:

Slow Sundays

2026 wird das an der Landsgemeinde 2025 beschlossene Konzept erstmals umgesetzt. Die Fahrzeuge der Buslinie 504 Glarus–Klöntal verkehren jeweils an den letzten Sonntagen der Monate Juni, Juli und August im Halbstundentakt zwischen den Haltestellen Glarus, Bahnhof und Klöntal, Vorauen. Die Strecke von Klöntal, Vorauen bis Klöntal, Richisau wird im Stundentakt bedient.

Strategisches Entwicklungsprogramm: Ausbauschritt 2035

Im Herbst 2018 hat das Bundesparlament unter anderem Folgendes beschlossen:
- Halbstundentakt Glarnerland mit Erstellung einer Kreuzungsstelle im Grosstal
- Wegfall der Direktverbindungen Linthal–Zürich / Rapperswil

Der Kanton kämpft auf allen Ebenen für die Beibehaltung der direkten Zugsverbindungen aus dem Glarnerland. In der aktuellsten Planung ist die Direktverbindung Zürich–Linthal wieder enthalten. Aufgrund verschiedener Umstände ist das im Herbst 2018 beschlossene Angebotskonzept STEP AS 2035 national nicht fahrbar und wurde daher überarbeitet. Weshalb das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) die ETH Zürich beauftragt hat, im neuen Projekt «Verkehr 45» die geplanten Ausbauprojekte aller Verkehrsträger zu überprüfen und zu priorisieren. Betroffen ist auch die Kreuzungsstelle im Glarner Hinterland. Mit dem Projekt «Verkehr 45» soll eine moderne, gesamtheitliche und verkehrsträgerübergreifende Planung eingeleitet werden. Die Studienergebnisse werden voraussichtlich im Oktober 2025 veröffentlicht. Die Ergebnisse der Überprüfung sind wegweisend für den weiteren Verlauf der anstehenden Ausbauvorhaben.

öV-Gesetz

Die Landsgemeinde hat 2025 über die Totalrevision des öV-Gesetzes befunden und dieses angenommen. Das neue öV-Gesetz tritt am 1. Januar 2026 in Kraft. Aktuell wird das öV-Konzept erarbeitet, über welches der Landrat bis Ende 2027 beschliessen wird.

Politische Vorstösse

Das Postulat der FDP-Fraktion «Auswirkungen Ausbau Eisenbahninfrastruktur» wurde dem Regierungsrat am 23. Februar 2022 zur Beantwortung überwiesen. Die Frist für dessen Erfüllung wurde erstreckt, bis Klarheit über den Inhalt des Ausbauschrittes 2040/45 besteht.

Das Postulat der CVP-Fraktion «Optimierung öffentlicher Verkehr im Kanton Glarus» vom 11. Februar 2016 wurde vom Landrat am 20. November 2019 nicht abgeschrieben und ist weiterhin pendent. Das Postulat der Fraktion Grüne / Junge Grüne «Fossilfreier öV im Kanton Glarus» wurde am 5. Februar 2025 an den Regierungsrat überwiesen. Beide Vorstösse sollen voraussichtlich mit dem öV-Konzept behandelt werden.

Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, dem Strassenbauprogramm 2026 zuzustimmen sowie von der Orientierung bezüglich der Massnahmen im öffentlichen Verkehr Kenntnis zu nehmen.

 

  •