Strategie Waldstrassen

Der Regierungsrat nimmt Kenntnis von der Strategie Waldstrassen im Kanton Glarus.



Aus den Verhandlungen des Regierungsrates vom 12. Februar (Bild: e.huber)
Aus den Verhandlungen des Regierungsrates vom 12. Februar (Bild: e.huber)

Ausgangslage

Die bewirtschaftete Waldfläche im Kanton Glarus beträgt 12 700 Hektaren. Die nachhaltige Waldpflegefläche beträgt mit einem durchschnittlichen Pflegeturnus von 15 Jahren somit mindestens 800 Hektaren pro Jahr. 6000 Hektaren der bewirtschafteten Waldfläche liegen im Schutzwald. Gemäss Schutzwaldstrategie vom 25. November 2014 ist im Schutzwald eine minimale Fläche von 400 Hektaren pro Jahr zu pflegen.

Der Kanton leistet Beiträge an forstliche Infrastrukturen wie Walderschliessungen. Das Departement Bau und Umwelt regelt die Beiträge in der Weisung zur Förderung der Waldbewirtschaftung und vereinbart mit den Waldeigentümern die Bewirtschaftung des Waldes. Die Abteilung Wald und Naturgefahren plant und koordiniert die notwendigen Massnahmen, insbesondere die Waldpflege. Im Rahmen dieser Zuständigkeit hat die Abteilung Wald und Naturgefahren, begleitet von der Firma Kaufmann + Bader GmbH, Solothurn, die Strategie Waldstrassen im Kanton Glarus erarbeitet.

Waldstrassen dienen der Waldbewirtschaftung. Vor diesem Hintergrund wurde das Wald-strassenverzeichnis bereinigt und von Strassen, welche nicht hauptsächlich der Waldbewirtschaftung dienen, befreit. Das Departement Bau und Umwelt hat das Waldstrassenverzeichnis am 30. April 2018 erlassen.

Inhalt

Mit der Förderung von Waldstrassen soll eine ausreichende Erschliessung sichergestellt werden, damit Pflegeeingriffe im Wald effizient ausgeführt werden können. Für die Glarner Waldstrassen lassen sich drei Hauptziele ableiten:

·         Das für die Bewirtschaftung des Waldes minimal notwendige Waldstrassennetz ist vorhanden und mit dem aktuellen Waldstrassennetz auf 234 Kilometer festgelegt. Diese bestehende Infrastruktur wird nur wo nötig ausgebaut.

·         Die Waldstrassen sind funktionstüchtig. Dazu werden sie laufend unterhalten, periodisch sowie nach Elementarereignissen wieder instand gestellt sowie optimiert.

·         Die Förderung der Waldstrassen soll sich an der angestrebten Wirkung – der gepflegten Waldfläche – orientieren.

Die Strategie bezweckt, eine Ausdehnung des Waldstrassennetzes zu verhindern. Es wird davon ausgegangen, dass das für die Bewirtschaftung des Waldes notwendige Waldstrassennetz bereits vorhanden ist und grundsätzlich nur ein zweckmässiger Unterhalt bzw. eine allfällige Instandsetzung durch den Kanton unterstützt wird. Damit die notwendigen finanziellen Mittel für den Kanton planbar sind und den Waldbewirtschaftern eine gewisse Freiheit bezüglich der zweckmässigen Verwendung der Mittel bleibt, wird die Förderung an die Bewirtschaftung geknüpft und eine pauschale Förderung pro bewirtschaftete Hektare eingeführt.

Die beitragsberechtigten Kosten betrugen über einen Zeitraum von zehn Jahren durchschnittlich 855 000 Franken pro Jahr bzw. 67 Franken pro Hektare bewirtschafteter Wald. Die Kosten waren zu 54 Prozent auf Aus- und Neubauten und zu 46 Prozent auf Wiederinstandstellungen verteilt. Da das bestehende Waldstrassennetz grundsätzlich für die Waldbewirtschaftung ausreicht, ist in Zukunft von tiefen Kosten für Aus- und Neubauten auszugehen. Demgegenüber werden aufgrund der in den letzten Jahren gesteigerten Waldbewirtschaftung höhere Kosten für die periodische Wiederinstandstellung erwartet, da die Waldbewirtschaftung eine erhöhte Abnutzung der Waldstrassen mit sich bringt.

Die Förderung von Massnahmen im Wald mittels Pauschalansätzen hat sich im Kanton Glarus bewährt. Die gepflegte Waldfläche konnte dadurch mengenmässig stark erhöht und qualitativ auf die minimal erforderlichen Standards hin optimiert werden. Für die Förderung der Waldstrassen soll entsprechend ebenfalls eine Pauschale eingeführt werden. Er fördert die Massnahmen an Waldstrassen ab 2020 ebenfalls wirkungsorientiert. Die Pauschale beträgt 600 Franken pro Hektare gepflegte Waldfläche.

Die Strategie, die Waldpflege auf 800 Hektaren pro Jahr zu erhöhen und die Gesamtkosten für die Waldstrassen konstant zu halten, soll auch in Zukunft beibehalten werden. Ab 2020 ist jährlich von 6,34 Mio. Franken Gesamtkosten für die Waldpflege auszugehen. 960 000 Franken oder 15 Prozent sind für die Waldstrassen vorgesehen.