Streit um Kanonenkugeln beendet

Nach über acht Jahren konnte ein aussergewöhnlicher Streit im Kanton Glarus erfreulicherweise beendet werden. Ein Streit um Kanonenkugeln, welche Walter Gähler mittels einem Metalldedektor gefunden hatte.



Streit um Kanonenkugeln beendet

Die grundsätzliche Frage in diesem Streitfall bestand darin, wem gehören die von Walter Gähler gefundenen Gegenstände wie Kanonenkugeln, Gewehre und vieles mehr. Gähler, Gründer des Suworow-Museums im Linthpark Glarus Süd, hatte die vielen Gegenstände in mühsamer Arbeit aufgespürt und museumsreif hergerichtet. Er suchte vor allem Gegenstände aus der Franzosenzeit um 1798/99.

Regierungsrat Benjamin Mühlemann beendet den Streit

Mit einem amtlichen Brief an Walter Gähler bestätigt er, dass in dieser Angelegenheit zwischen Gähler und dem Kanton Glarus gegenseitig keine Ansprüche oder Pflichten mehr bestehen. Der Brief hat folgenden Inhalt:

Fundgegenstände

Mit Schreiben vom 5. August 2016 liess uns Hans-Peter Keller, Inhaber der Spinnerei Linthal AG, ein Privatgutachten in Sachen «Fundgegenstände, die im Suworow-Museum Linthal ausgestellt sind», zukommen. Das von Prof. em. Dr. Ivo Schwander, Pestalozzi Rechtsanwälte AG Zürich, erstellte Gutachten vom 26. Juli 2016 nehmen wir kurz zur Kenntnis und die Initiative Hans-Peter Kellers gerne zum Anlass, offenbar bestehende Differenzen zwischen Ihnen und dem Kanton hiermit endgültig zu beseitigen.

Bekanntlich haben Sie in der Zeit vor 31. Mai 2005 auf dem Gebiet des Kantons Glarus mittels Metallsuchgerät Gegenstände aus der Zeit des Suworow-Feldzugs gefunden. Wir gehen davon aus, dass die damals zuständige kantonale Amtsstelle Kenntnis von Ihrer Suchtätigkeit hatte. Ihr damaliges Handeln stand aus Sicht der heutigen Faktenlage damit nicht im Widerspruch zur Verordnung über Ausgrabungen und Funde vom 17. November 1986. Wir halten weiter fest, dass Sie dabei an den in dieser Zeit von Ihnen auf dem Kantonsgebiet Glarus gefundenen herrenlosen Gegenständen direkt das Eigentum erworben haben, soweit diese ohne oder nur von «gewöhnlichem» Wert waren, also nicht einen erheblichen wissenschaftlichen Wert aufweisen. Herrenlose Gegenstände von erheblichem wissenschaftlichen Wert, die Sie vor dem 31. Mai 2005 gefunden haben, haben Sie unterdessen ersessen und sind damit nachträglich Eigentümer geworden.

Folglich stehen Ihnen die vollen, uneingeschränkten Eigentumsrechte – wie etwa mehrfach geltend gemachte Publikationsrechte – an den vor dem 31. Mai 2005 gefundenen herrenlosen Gegenständen zu. Der Kanton wird diesbezüglich weder heute noch in Zukunft Ansprüche geltend machen. In der Vergangenheit Ihnen gegenüber geäusserte Bedenken betreffend Rechtmässigkeit des von Ihnen geltend gemachten Eigentums sind aus heutiger Sicht überholt. In diesem Sinn bedauern wir, dass durch anderlautende Aussagen von offizieller Seite Differenzen entstanden sind.

Mit der Gegenzeichnung dieses Schreibens wird festgehalten, dass in dieser Sache zwischen Ihnen und dem Kanton Glarus gegenseitig keine Ansprüche oder Pflichten mehr bestehen.

Benjamin Mühlemann, Departementsvorsteher Bildung und Kultur

Dank an Benjamin Mühlemann und Hans-Peter Keller

Für Walter Gähler endet damit eine lange Phase der Unsicherheit und eines mühsamen Kampfes zur vollen Zufriedenheit. Er bedankt sich bei Regierungsrat Benjamin Mühlemann für seine Unterstützung. Insbesondere bedankt er sich bei Hans-Peter Keller von der Spinnerei Linthal AG für dessen Einsatz der letztendlich erst zur positiven Lösung dieses Falles beigetragen hat.