Strompreise 2015 nur wegen Abgaben höher

Bis 31. August müssen die Verteilnetzbetreiber die Strompreise für 2015 veröffentlichen. Durch die Beschaffung der Energie für 2014/15 konnten die TBGN vor einem Jahr die Preise senken. Dennoch erhöhen sich die Stromkosten für die Kunden im nächsten Jahr als Folge des deutlichen Anstiegs der vom Bund erhobenen kostendeckenden Einspeisevergütung zur Förderung der Stromproduktion aus neuen erneuerbaren Energien (KEV) von 0,6 auf 1,1 Rappen/kWh per 1. Januar 2015.



Strompreise 2015 nur wegen Abgaben höher

Seit der Einführung des Strom-Versorgungsgesetzes (StromVG) sind die Verteilnetzbetreiber verpflichtet, die Preise für das kommende Jahr bis Ende August zu veröffentlichen. Der Verwaltungsrat der Technischen Betriebe Glarus Nord hat an seiner Sitzung vom 26. August 2014 beschlossen, die Energie- und Netznutzungspreise für 2015 zu belassen. Die Erhöhung der Preise für die Endkunden aller Segmente begründet sich im Aufschlag der Kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV), welche durch den Bundesrat festgelegt wird.

Der Strompreis: Ein Preis, drei Komponenten


Der Strompreis setzt sich aus den drei Komponenten Netze, Energie und Abgaben zusammen. Jede dieser Komponenten unterliegt unterschiedlichen Einflüssen.

‒ Netze: Die Tarife für das Verteilnetz der TBGN, welches sich auf über 350 km Leitungen und knapp 200 Trafostationen erstreckt, werden auf Basis der gesetzlichen Vorgaben des StromVG kalkuliert. Vor einem Jahr wurden die Grundgebühren halbiert und die Arbeitspreise erhöht, um die Sparbemühungen der Kunden zu unterstützen. Der Netznutzungstarif bleibt für 2015 unverändert.

‒ Energiepreis: Die Energiepreise hängen von der Beschaffungsstrategie der einzelnen Energieversorgungsunternehmen (EVU) ab. Die TBGN kaufen seit zwei Jahren die Energie auf dem freien Markt ein. Aus diesem Grunde konnten auf 2014 die Energiepreise in Glarus Nord reduziert werden. Der Vertrag, welcher 2013 abgeschlossen wurde, gilt für die Jahre 2014/15 weshalb die Energiepreise auch für 2015 belassen werden können.

‒ Abgaben: Der Netzzuschlag für die KEV und die Gewässerschutzmassnahmen erhöht sich von 0,6 Rp./kWh auf 1,1 Rp./kWh. Dieser Aufschlag ist im Wesentlichen mit dem Wechsel auf die Einmalvergütung für kleine Fotovoltaikanlagen anstelle der jährlichen KEV und der gleichzeitigen Ausdehnung des Anspruchs auf Anlagen mit einer Leistung zwischen 10 und 30 kW begründet. Die Abgaben an die Gemeinde Glarus Nord von 0,3 Rp./kWh bleiben unverändert.

Aus der Erhöhung der KEV ergibt sich für alle Segmente ein Aufschlag, welcher beim klassischen Haushaltsprofil (H4 mit 4500 kWh) etwas über 20 Franken beträgt und durch die TBGN nicht beeinflusst werden kann.

Preisbeispiel:

Das Haushaltprofil H4 beinhaltet den typischen Stromverbrauch einer 4-köpfigen Familie in einer 4–5-Zimmer-Wohnung mit Tumbler, Elektroherd, aber ohne Boiler. Der H4-Stromverbrauch beträgt 4500 kWh pro Jahr (siehe dazu angehängte pfd-Tabelle).

Strom für 17 700 Einwohner


Als selbstständige öffentlich-rechtliche Anstalt vereinen die Technischen Betriebe Glarus Nord (TBGN) seit dem 1. Januar 2011 die ehemaligen Elektrizitäts-Versorgungsunternehmen EW Näfels, EW Niederurnen, EW Mollis, EW Oberurnen, EV Bilten, EV Filzbach, EV Obstalden und EV Mühlehorn. Abgedeckt wird der Energiebedarf der neuen Gemeinde Glarus Nord mit insgesamt rund 17 700 Einwohnern. 50 Mitarbeitende der TBGN sind täglich im Einsatz und gewährleisten rund um die Uhr eine hohe Versorgungssicherheit. Eigene Anlagen – 10 Wasserkraft-Turbinen und 6 Fotovoltaik-Installationen – produzieren zirka 20 Prozent der abgesetzten Strommenge. Zusätzlich werden seit 2011 private Produzenten unterstützt.