SVP ist nach wie vor gegen das Gewächshaus

Die Mitgliederversammlung der SVP Glarus Nord vom 6. September hat über die Geschäfte der anstehenden Gemeindeversammlung zum NUP II+ beraten und wird sich dezidiert gegen die Anträge bezüglich Mehrwertabgabe und Gewächshäuser äussern. Über diese beiden Punkte hat die a.o. Gemeindeversammlung vom April 2021 deutlich entschieden und es kommt einer Ignoranz des Wählerwillens gleich, dass diese beiden Anträge nun wieder aufs Tapet gebracht werden.



Medienmitteilung der SVP zur a.o. Gemeindeversammlung Glarus Nord (zvg)
Medienmitteilung der SVP zur a.o. Gemeindeversammlung Glarus Nord (zvg)

Die SVP will an der beschlossenen Mehrwertabgabe von 20% festhalten. Die Antragsteller liefern keine stichhaltigen Begründungen, wieso die Mehrwertabgabe nun doch höher als das Minimum festgesetzt werden soll. Auf jeden Fall können die Erträge nicht wie von den Antragstellern begründet für Velowege genutzt, sondern müssen primär für Entschädigungen wegen Auszonungen eingesetzt werden.

Ebenfalls bekämpft die SVP die Schaffung einer Landwirtschaftszone für besondere Nutzung für den Betrieb von Gewächshäusern. Die Partei ist überzeugt, dass es zielführendere Massnahmen und Projekte gibt als ein solch überdimensioniertes Gewächshaus am Tor zum Glarnerland. Ebenfalls ist hier die Begründung der Antragsteller völlig aus der Luft gegriffen, dass die Vernichtung der vorhandenen Wärmenergie 0,5 Mio. Franken kosten solle.

Weiter wird sich die SVP dafür einsetzen, dass es für die Erfüllung der Überbauungspflicht genügt, wenn das maximal zulässige Mass der Nutzung zu mindestens 60% ausgeschöpft ist. Eine höhere Ausschöpfung wie vom Gemeinderat beantragt erachtet die SVP als unverhältnismässig und damit als einen unzulässigen Eingriff in die Eigentumsgarantie. Unverhältnismässig findet die SVP auch die generelle Zustimmungspflicht für sämtliche Grundstückteilungen und Nutzungsübertragungen, weshalb der Art. 8c im Baureglement ersatzlos gestrichen werden soll.

Schliesslich unterstützt die SVP den Antrag, welcher verlangt, dass von der Parzelle 768, GB Mollis, nur 7500 m2 der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen zugeteilt werden. Die restlichen 5000 m2 sollen Arbeitszone werden.