Synode soll handlungsfähig bleiben

Um die Handlungsfähigkeit der Synode auch in ausserordentlichen Situationen zu gewährleisten, beantragt deren Büro eine Änderung des Geschäftsreglements.



Ob die Synode der Reformierten Landeskirche im Juni im Landratssaal tagen kann, entscheidet sich erst später. (Bild mb)
Ob die Synode der Reformierten Landeskirche im Juni im Landratssaal tagen kann, entscheidet sich erst später. (Bild mb)

Natürlich hoffen alle, dass die Frühlings-Synode der Evangelisch-Reformierten Landeskirche wie geplant am 3. Juni im renovierten Landratssaal durchgeführt werden kann. Traktandiert ist dann auch die Wahl ins Präsidium des kantonalen Kirchenrates, nachdem Pfarrer Ulrich Knoepfel seinen Rücktritt per 11. November 2021 erklärt hat.

Doch ob die Synode wirklich vor Ort abgehalten werden kann, entscheidet sich angesichts der Corona-Pandemie erst später. Was, wenn nicht? Die aktuelle Gesetzgebung der Landeskirche sieht keine alternativen Lösungen zur Durchführung von Synoden in Krisenzeiten vor. Damit das reformierte Kirchenparlament auch dann handlungsfähig ist, schlägt das Büro der Synode einen neuen Artikel «Ausserordentliche Situationen» im Geschäftsreglement vor. Er hält fest, dass Abstimmungen und Wahlen nötigenfalls brieflich oder auf elektronischem Weg durchgeführt werden können.

Die Synodalen sind aufgefordert, bis 19. April brieflich über den neuen Artikel abzustimmen. Die Änderung tritt bei Annahme sofort in Kraft und gilt bis zur Bestätigung durch die nächste Synode.