«Tanzverbot»



Leserbrief: "Tanzverbot"
Leserbrief: "Tanzverbot"

An der kommenden Landsgemeinde stimmen wir über die Änderung des Gesetzes über die öffentlichen Ruhetage ab, Stichwort «Tanzverbot». Die Jungfreisinnigen Kanton Glarus kündigten in ihrer Medienmitteilung bereits an, zum Gegenvorschlag des Regierungsrats einen Abänderungsantrag zu stellen. Dieser fordert, dass an den fünf hohen Feiertagen öffentliche Veranstaltungen auch draussen stattfinden können.

Der FC Schwanden unterstützt diesen Antrag, speziell zu Punkt c: Sportveranstaltungen sollten unserer Ansicht nach an den hohen Feiertagen auch draussen gestattet werden.

Die folgenden Gründe sprechen unseres Erachtens dafür:

  • Wir sollten froh sein, wenn besonders Jugendliche die Feiertage nicht zu Hause vor dem Computer oder dem Fernseher verbringen. Sportliche Betätigung, besonders im Freien, dient dem Ausgleich körperlicher Nachteile sitzender oder eintöniger Tätigkeiten in Schule, Werkstatt sowie Büro und befreit dazu den Geist. Ähnliches gilt für die Teilnahme als Zuschauer.
  • Eine Zulassung von Sportveranstaltungen im Freien fördert besonders die Geselligkeit. Dies ist wichtig, da heutzutage die Familien immer kleiner werden, und die Feiertage deshalb nicht mehr so häufig für Familienfeste genutzt werden. Für viele stellt sich dann deshalb ein Gefühl von Langeweile oder Einsamkeit ein. Der Besuch oder die Teilnahme an einem Fussballspiel ist eine moralisch und gesundheitlich wirklich unbedenkliche Feiertagsbeschäftigung!
  • Die hohen Feiertage mit «Tanzverbot» sind willkommene Ausweichtage für Matches, die wegen schlechtem Wetter ausfallen. In der Woche lassen sich wegen der Berufstätigkeit vieler Spieler erfahrungsgemäss nur schwer Ersatztermine finden.
  • Im Kanton Glarus haben wir kein Hooligan-Problem. Die Gefahr ist daher gering, dass Anwohner sich bei ihren religiösen Gedanken oder Ritualen durch Sportveranstaltungen gestört fühlen.
  • In der heutigen Zeit, da viele Menschen keiner christlichen Kirche angehören oder trotz formaler Kirchenzugehörigkeit nicht mehr religiös sind, sollte der Eindruck vermieden werden, dass das Ruhetagsgesetz als Erziehungsmassnahme durch christliche Institutionen dient. Gegenseitiger Respekt kann nur freiwillig und ungezwungen entstehen.

Bitte unterstützen Sie uns deshalb mit Ihrer Stimme am 5. Mai und stimmen Sie für den Abänderungsantrag der Jungfreisinnigen Kanton Glarus zum Memorialsantrag §9.