Tanzverbot am Vorabend eines hohen Feiertags im Kanton Glarus

Eine Veranstaltung zu organisieren ist nicht ohne. Besonders, wenn Livemusik dargeboten werden soll. Ein Techniker fürs Mischpult, einer der sich um die Lichtsteuerung kümmert und Einlasskontrolleure sind ebenso zu organisieren wie Unterkunft und Verpflegung für die Künstler.


Gedacht, gemacht, buchte das Kulturzentrum Holästei, Glarus, die Schweizer Poprock-Band «Delilahs» für einen Auftritt am Samstag, 19. Mai. Dabei wurde Rücksicht genommen auf die nicht zu betanzenden Zeiten wie der kommende Pfingstsonntag (Ruhetagsgesetz Art. 4 Abs. 2).
Es wurde eine Schliessungszeit von 23.55 Uhr festgelegt.
Dass der Kanton eine neue Rechtsauslage verfasste, welche das Tanzen auch am Vorabend der besagten hohen Feiertage verbietet, wurde so nicht kommuniziert.
Ein Anruf der Kantonspolizei beim Kulturzentrum informierte am Mittwoch (16.5.) über diese Neuerungen und dass die Konsequenzen in Form einer Busse eintreten würden.

Seit 24. Dezember 2017 werden verstärkt Anlässe an hohen Feiertagen kontrolliert und verboten. Zu diesen zählen namentlich:
Karfreitag, Ostersonntag, Pfingstsonntag, eidg. Dank-, Buss- und Bettag sowie Weihnachten.
Ein Zusatz in der Gastronomiebewilligung der Gemeinde an die Wirte ist neben dem Gesetzestext für 2018 geschrieben und besagt «'dass um Mitternacht (Beginn des hohen Feiertags) die Musik abgestellt werden muss'».

Um das Kulturschaffen zu fördern, sollte eine zeitgemässe Verhältnismässigkeit von Angebot, Nachfrage und Gesetz gefunden werden.
Als Auftrittslokal in einer Industriezone hat das Kulturzentrum Holästei Vorteile, welche in der Wohnzone der Innenstadt angesiedelten Betrieben verwehrt bleiben. Bei Vorstand und der Geschäftsleitung des «Holästei» stösst das momentane Vorgehen der Behörden auf Unverständnis. Es fördert die Abwanderung der jungen und junggebliebenen Ausgangsliebenden nach Ausserkanton, wo das Tanzverbot mehrheitlich abgeschafft wurde, wodurch der Glarner Wirtschaftszweig vernachlässigt wird.