Um das Kostenwachstum im Bereich der obligatorischen Krankenpflegeversicherung zu dämpfen, setzt der Bundesrat ein Kostendämpfungsprogramm in zwei Paketen um. Damit sollen die Prämien- und Steuerzahlenden entlastet werden. Im Vernehmlassungsverfahren zum zweiten Kostendämpfungsprogramm geht es unter anderem um die Referenztarife für die schweizweite Spitalwahl. Der Bundesrat schlägt vor, diesen Referenztarif neu nach dem höchsten Tarif für eine vergleichbare Behandlung in einem Spital auf der Spitalliste des Kantons zu richten. So soll sichergestellt werden, dass die Versicherten bei einer ausserkantonalen Wahlbehandlung im Vergleich zu einer Behandlung in einem Spital von der Spitalliste des Wohnkantons nicht schlechtergestellt werden.
Mehrkosten für die Krankenversicherung
Im Kanton Glarus gilt aktuell «der jeweils günstigste Tarif für die betreffende Behandlung in einem Listenspital auf der Spitalliste des Kantons Glarus» als Referenztarif. Der Glarner Regierungsrat ist skeptisch, ob die geplante Änderung zu mehr Wettbewerb und damit zu sinkenden Kosten der Spitäler führen wird. Er geht vielmehr davon aus, dass mit der vorgeschlagenen Änderung Kosten, die heute von den Zusatzversicherungen oder den Patienten selbst getragen werden, neu zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung anfallen werden. Er befürchtet, dass damit die Kosten leicht steigen statt wie gewollt leicht sinken würden.
Mit der vorgeschlagenen Änderung wird zwar die Spitalwahlfreiheit gestärkt, gleichzeitig werden aber die kantonalen Spitalplanungen unterlaufen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass insbesondere kleine Kantone wie der Kanton Glarus auf ihren Spitallisten oft eine wesentliche Anzahl an ausserkantonalen Spitälern führen, bei denen sie keinerlei Einfluss auf die Tarifgestaltung haben. Trotzdem sind die Tarife dieser ausserkantonalen Spitäler bei der Herleitung des Referenztarifs zu berücksichtigen.
Die vorgeschlagene Regelung ist darüber hinaus an sich zu komplex und wenig praxistauglich. Der Regierungsrat beantragt in seiner Vernehmlassungsantwort deshalb eine umfassende Überarbeitung und Vereinfachung der Bestimmungen zu den Referenztarifen. Er schliesst sich dabei grundsätzlich der Stellungnahme der Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) an.




