Der Nachtrag zum bestehenden Tarifvertrag betreffend die Vergütung von Hebammen-Leistungen gemäss Krankenversicherungsgesetz zwischen dem Schweizerischen Hebammenverband und der Einkaufsgemeinschaft HSK AG wird genehmigt. Der Nachtrag regelt die Vergütung der Infrastrukturen in kantonal bewilligten respektive kantonal anerkannten Geburtshäusern, welche nicht auf Spitallisten sind. Da im Kanton Glarus derzeit keine Geburtshäuser vorhanden sind, hat der Tarifvertrag in nächster Zeit keine praktischen Auswirkungen.