Die Stromrechnung setzt sich seit der Einführung des Stromversorgungsgesetzes (StromVG) aus verschiedenen Komponenten zusammen. Es sind dies der Energiepreis, die Netznutzung und die Abgaben. Bei der Netznutzung wird noch weiter in einen Arbeitspreis und Grundgebühren sowie bei den Kunden mit mehr als 40 000 kWh der Leistungspreis unterteilt. Als Abgaben gelten die Kostendeckende Einspeisevergütung (KEV), die Systemdienstleitungen an die Swissgrid (SDL) und die Abgaben an die Gemeinde.
Seit 2013 beschaffen die Technischen Betriebe Glarus Nord (TBGN) am freien Markt. So konnte für die kommenden zwei Jahre mit den Technischen Betrieben Glarus Süd (tbgs) der günstigste Anbieter gefunden werden. Die tiefen Beschaffungspreise erlauben es den TBGN die Energie-Preise für 2014 für alle Verbrauchs-Kategorien zu senken. Das Naturstrom-Modell wird im gleichen Rahmen wie in den Vorjahren weitergeführt.
Halbierung der Grundgebühren
Die Kosten für die Netznutzung unterliegen der Aufsicht des Regulators und die entsprechenden Kalkulations-Vorgaben sind im StromVG festgehalten, da in diesem Bereich ein Monopol besteht. Um die Sparmassnahmen der Kunden weiter zu unterstützen, hat der Verwaltungsrat der TBGN beschlossen, die fixen Grundgebühren auf 2014 zu halbieren. Dadurch steigen bei den Kunden auf der Netzebene 7 (400 Volt) die Arbeitspreise leicht an, da die TBGN nicht auf die wegfallenden Einnahmen verzichten können.
Auf die Abgaben haben die TBGN keinen Einfluss. Die Swissgrid ist für die Festlegung der Systemdienstleistungen (SDL) verantwortlich, diese steigen von 0,31 Rappen pro Kilowattstunden (Rp./kWh) im aktuellen Jahr auf 0,64 Rp./kWh im Jahr 2014 an. Der Grund hierfür liegt in einem Entscheid des Bundesgerichts vom März 2013.
In diesem Jahr wären bereits Abgaben für die Schweizer Strombezüger für die Kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) in der Höhe von 0,9 Rp./kWh möglich gewesen. Aktuell beläuft sich dieser Betrag allerdings auf 0,45 Rp./kWh (0,35 Rp./kWh für die KEV und 0,1 Rp./kWh für den Gewässerschutz). Für 2014 hat der Bundesrat eine Erhöhung auf 0,6 Rp./kWh beschlossen – 0,5 Rp./kWh für die KEV und 0,1 Rp./kWh für den Gewässerschutz. Die Abgaben an die Gemeinde richten sich nach dem Konzessionsvertrag, dieser Ansatz wird für 2014 auf 0,3 Rp./kWh angepasst werden.
Trotz der höheren Abgaben sinkt der Gesamtpreis für die meisten Kunden von Glarus Nord dank der guten Energiebeschaffung am Markt.
TB Glarus Nord senken Strompreise
Der Verwaltungsrat der Technischen Betriebe Glarus Nord hat beschlossen, die Strompreise auf 2014 zu senken. Dies wurde durch die tiefen Preise am Markt möglich, obwohl die Bundesabgaben ansteigen. Gleichzeitig soll der Sparwille durch die Halbierung der Grundgebühren unterstützt werden.
Die tiefen Beschaffungspreise erlauben es den TBGN die Energie-Preise für 2014 für alle Verbrauchs-Kategorien zu senken. (Bild: e.huber)