Neues Tarifsystem
Ab 2026 führt die TBGN ein neues saisonales Tarifsystem ein. Die Tarifperioden sind wie folgt definiert:
• Sommer: 1. April bis 30. September
• Winter: 1. Januar bis 31. März sowie 1. Oktober bis 31. Dezember
Mehr Zeiten im Niedertarif
Mit dem neuen saisonalen Tarifsystem profitieren Kundinnen und Kunden ab 2026 von erweiterten Niedertarifzeiten im Sommer – insbesondere über die Mittagsstunden, wenn Solarstrom mehrheitlich gut verfügbar ist. Durch die Nutzung oder Verlagerung des Stromverbrauchs in diese günstigeren Zeitfenster lassen sich Stromkosten einsparen und gleichzeitig ein aktiver Beitrag zur Nutzung erneuerbarer Energien leisten. Im Winter bleiben die bisherigen Tarifzeiten bestehen, während die Netznutzungstarife leicht günstiger werden.
Günstigere Sommerpreise
Im Sommer profitieren Kundinnen und Kunden besonders deutlich: Die TBGN senkt die Energiepreise im Niedertarif um rund -12% und die Netznutzungskosten um rund -6,6% – ein spürbarer Vorteil für alle, die ihren Verbrauch in diese günstigen Zeitfenster verlagern oder je nach individuellem Verbrauch die erweiterten Niedertarifzeiten gezielt nutzen.
Energietarife
Die Energietarife sinken ab dem 1. Januar 2026 um durchschnittlich -4,5% gegenüber Vorjahr. Die TBGN beschafft Strom gestaffelt und nutzt eigene Kraftwerke zur Glättung der Marktpreise.
Netznutzungstarife
Auch die Netznutzungstarife gehen zwischen -6% und -9% zurück – dies trotz fortlaufender Investitionen in die Netzinfrastruktur. Entlastend wirkt die Abtrennung der Messkosten in verursachergerechte Messtarife. Die Swissgrid senkt zudem die Tarife für Systemdienstleistungen um 0.28 Rp./kWh.
Gleichzeitig steigen die gesetzlich verordneten Abgaben in der Netznutzung: Ab 2026 werden neue solidarisierte Kosten von 0.05 Rp./kWh zur Finanzierung von Netzverstärkungen und zur Unterstützung der Stahl- und Aluminiumindustrie erhoben. Die Stromreservekosten steigen um 0.18 Rp./kWh.
Messtarife
Die bisher im Netznutzungstarif enthaltenen Messkosten konnten gesenkt werden. Neu werden sie als Messtarife separat ausgewiesen und in einem eigenen Tarifblatt «Messtarife» publiziert. Allen Verbrauchern und Produzenten werden pro installiertes Messgerät die Messtarife verursachergerecht weiterverrechnet.
Flexibilität
Die Endverbraucher sind Inhaber der Flexibilität gemäss StromVG Art.17c. Zu Gunsten der Kundinnen und Kunden werden bisher zum Beispiel Boiler, Elektrospeicherheizungen, Wärmepumpen durch die TBGN zum günstigeren Niedertarif aufgeladen. Mit dieser Schaltung kann auch die Netzbelastung kleiner gehalten werden. Dafür erhalten Kundinnen und Kunden, eine Vergütung gemäss dem Tarifblatt auf dem Arbeitspreis. Möchten Sie von dieser Vergütung ab dem Folgequartal nicht mehr Gebrauch machen und die Steuerung selbst übernehmen (opting-out), bitten wir Sie uns zu kontaktieren.
Angepasste Einspeisevergütungen für Photovoltaik-Anlagen
Ab dem 1. Januar 2026 richtet sich der Vergütungstarif nach dem vierteljährlich gemittelten Referenzmarktpreis zum Zeitpunkt der Einspeisung. Ein gesetzlicher Mindestpreis von 6 Rp./kWh ist für 2026 garantiert (für Anlagen < 30 kW). Die weiteren Vergütungssätze können dem Tarifblatt «Einspeisevergütungen und Herkunftsnachweise 2026» entnommen werden.
Kommunikation der Stromtarife 2026
Die Kundinnen und Kunden in der Grundversorgung der TBGN erhalten die Mitteilung zu den Stromtarifen 2026 als Beilage mit der nächsten Quartalsabrechnung im Oktober. Die Tarifblätter für die Stromprodukte, die Kundeninformation sowie die vorliegende Medienmitteilung der TBGN können ab dem 1. September 2025 online abgerufen werden unter: https://www.tbgn.ch/
Ab dem 1. September 2025 steht zudem ein umfassender Frage-/Antwort-Bereich auf der Website zur Verfügung. Dort finden interessierte Kundinnen und Kunden hilfreiche Informationen zum neuen Tarifsystem, zu Hoch-/Niedertarifzeiten und zu den Einsparmöglichkeiten.
Insgesamt
Das neue Tarifmodell der TBGN bewirkt für den Grossteil der Kundinnen und Kunden stabile bis sinkende Stromrechnungen je nach ihrem individuellen Verbrauch. Alle Kundinnen und Kunden, wie auch jene mit wenig Stromverbrauch, wo die Messtarife grösseren Einfluss haben, können mit gezielter Nutzung der erweiterten Niedertarifzeiten ihre Stromrechnung senken.





