Teilrevision Energiegesetz: Gebirgskantone lehnen Vorschläge des Bundesrates ab

Der Bundesrat will Verfahren für Wasserkraft- und Windenergieanlagen beschleunigen. In ihrer Stellungnahme begrüsst die Regierungskonferenz der Gebirgskantone die Beschleunigung der Planungs- und Bewilligungsverfahren. Die Vorlage des Bundesrates erachtet sie dennoch als untauglich und lehnt sie ab.



Die Gebirgskantone verlangen eine Beschleunigung der Bewilligungsverfahren von Solaranlagen • (Foto: Axpo)
Die Gebirgskantone verlangen eine Beschleunigung der Bewilligungsverfahren von Solaranlagen • (Foto: Axpo)

Die Regierungskonferenz der Gebirgskantone (RKGK) besteht aus den Regierungen der acht Kantone Uri, Obwalden, Nidwalden, Appenzell Innerrhoden, Graubünden, Tessin, Wallis und Glarus. Sie äussert sich ablehnend zur bundesrätlichen Vorlage einer Teilrevision des Energiegesetzes.

Die Verfahren für den Bau grosser Wasser- und Windkraftanlagen dauern heute oft lange. Weil solche Projekte für die Schweizer Stromproduktion sehr wichtig sind, möchte der Bundesrat die Verfahren beschleunigen. Er schlägt deshalb vor, die Planungs- und Bewilligungsverfahren für die bedeutendsten Anlagen der Wasserkraft und der Windenergie zu vereinfachen und zu straffen, ohne Abstriche beim Natur-, Umwelt- und Denkmalschutz zu machen. Die RKGK erachtet Verfahrensbeschleunigungen grundsätzlich als wichtig und richtig. Aus ihrer Sicht ist die Vorlage des Bundesrates aber untauglich, weil sie auf einer einseitigen, durch keine Untersuchungen belegte Ursachenanalyse beruhe. Der Vorschlag sei zudem verfassungsrechtlich und demokratisch problematisch. Es sei nicht haltbar, wenn der Bund ein Bundeskonzept fordere, welches deutlich über die Pflicht der Kantone, Energie-Richtpläne zu erstellen, hinausgehe und eine isolierte Zentralisierung des Raumplanungsrechtes in einem bestimmten Sachbereich vorschlage.

Gebirgskantone wollen keine Verschiebung der Kompetenzen

Das bestehende zweigeteilte Verfahren respektiere die Kompetenzen der Gemeinden, Korporationen, Bezirke und Privaten, denen in den Gebirgskantonen die Gewässerhoheit zugewiesen worden ist. Der unterbreitete Vorschlag beschneide somit direktdemokratische Mitwirkungsrechte von Gemeinden und Kantonen. Im Ergebnis beurteilen die Gebirgskantone die Vorlage als eine Verschlechterung statt einer Verbesserung und es entstehe der Eindruck einer «Zwängerei» sowie einer «Scheinlösung», die auf Kosten der Kompetenzen der Kantone und Gemeinden geht. 

Ja zu den Vorschlägen bezüglich Solaranlagen

Davon ausgenommen sind einzig die Vorschläge in Bezug auf die Solaranlagen. Diese unbestrittenen Bestimmungen sollen schnellstmöglich in den laufenden parlamentarischen Beratungen zum Mantelerlass integriert werden.