Die Teilrevision der Gefahrenkarte im Gebiet Leuggelbach–Nidfurn wurde im Auftrag der kantonalen Abteilung Wald und Naturgefahren durch Naturgefahrenspezialisten und in Zusammenarbeit mit den Verantwortlichen der Gemeinde Glarus Süd durchgeführt. Der Perimeter der Teilrevision erstreckt sich zwischen den Ortschaften Leuggelbach und Nidfurn ab Steinigen bis Häntschen-Egg. Die Teilrevision umfasst die Prozesse Sturz und Rutschung. Sie zeigt, welche Gebiete und Gebäude durch Steinschlag und Rutschungen bedroht sind und gibt Auskunft über das Ausmass und die Wahrscheinlichkeit von Naturgefahrenereignissen. Am 29. August 2024 informierten die zuständigen Fachleute des Kantons und der Gemeinde die von der geänderten Gefahrenkarte betroffenen Liegenschaftseigentümer. Auch die glarnerSach war für Fragen zur Gebäudeversicherung anwesend.
Sturzprozesse unterschätzt
Die bisherige Gefahrenkarte im Gebiet Leuggelbach–Nidfurn entstand im Jahr 2016. Unterdessen wurde festgestellt, dass die Sturzprozesse aus den Felswänden oberhalb von Leuggelbach sowie vom Ijenstock sehr wahrscheinlich in der Gefahrenkarte unterschätzt worden sind. Die Teilrevision der Gefahrenkarte hat dies bestätigt. 32 Gebäude, darunter elf Wohngebäude liegen neu im Gefahrengebiet blau. 45 Gebäude, darunter 26 Wohngebäude, liegen neu im Gefahrengebiet rot. Die Überprüfung des Rutschprozesses ergab keine Änderungen der Gefahrenkarte.
Das Resultat der Teilrevision der Gefahrenkarte im Gebiet Leuggelbach–Nidfurn ändert die bestehende Gefährdung nicht. Es besteht aktuell kein Anlass zur Besorgnis, und es sind keine Sofortmassnahmen erforderlich.
Gefahrengebiete rot und blau
Das Gefahrengebiet blau markiert eine mittlere Gefährdung. Personen sind ausserhalb von Gebäuden gefährdet. Schäden an Gebäuden sind möglich, eine Zerstörung ist eher unwahrscheinlich. Baubewilligungen können unter Auflagen erteilt werden.
Das Gefahrengebiet rot bedeutet eine erhebliche Gefährdung, wobei Personen innerhalb und ausserhalb von Gebäuden gefährdet sind. Es kann zu Zerstörungen von Gebäuden kommen, weshalb grundsätzlich ein Verbot für Neubauten oder Erweiterungen gilt. Ein Wiederaufbau zerstörter oder beschädigter Gebäude ist nicht möglich und Umbauten sind nur mit erheblichen Auflagen umsetzbar. Im Gefahrgebiet rot werden keine neuen Bauzonen ausgeschieden, es sind Rückzonungen anzustreben.
Die Gefahrenkarte ist behördenverbindlich. Sie ist Grundlage für die kantonale und kommunale Raumplanung und bei allen raumwirksamen Tätigkeiten zu berücksichtigen.
Gesamtrevision Nutzungsplanung Glarus Süd und weitere Schritte
Die Teilrevision der Gefahrenkarte im Gebiet Leuggelbach – Nidfurn wird im Rahmen der laufenden Gesamtrevision der Nutzungsplanung Glarus Süd in den Gefahrenzonenplan übertragen und dadurch eigentümerverbindlich festgelegt.
Bis dahin werden im Gebiet der Teilrevision der Gefahrenkarte im Auftrag der Gemeinde Glarus Süd eine Risikoanalyse durchgeführt und Überwachungsmassnahmen geprüft und allenfalls umgesetzt. Darauf basierend wird entschieden, ob und wie Schutzbauten – zum Beispiel Steinschlagschutznetze – die festgestellte Gefährdung im bezeichneten Gebiet reduzieren können. Nach der Umsetzung etwaiger Schutzbauten wird die Gefahrenkarte im Rahmen einer erneuten Teilrevision angepasst.