Teilzeit arbeiten – kein Recht auf Sozialleistungen?

Die Frauenzentrale des Kantons Glarus lädt zu einem Informationsabend im Mehrzweckraum der Landesbibliothek am 20. Mai 2019 ein. Das Thema an diesem Abend ist die Problematik der Sozialversicherungen im Zusammenhang mit Teilzeitarbeit.



Informationsabend im Mehrzweckraum der Landesbibliothek
Informationsabend im Mehrzweckraum der Landesbibliothek

Müssen Teilzeit-Arbeitnehmerinnen wirklich auf BVG-Rente und andere Sozialleistungen verzichten? Mit dem Informationsabend «Teilzeit arbeiten – kein Recht auf Sozialleistungen?» möchte die Frauenzentrale des Kantons Glarus über die Möglichkeiten informieren, welche Rechte Sie als Teilzeit-Arbeitende wahrnehmen können und was Sie vor Stellenantritt wissen müssen, damit Sie sich bei der richtigen Arbeitgeberin anstellen lassen.

Teilzeit-Arbeit ist im Trend. Über 60% der Frauen und 20% der Männer sind teilzeiterwerbstätig. Vor allem im Dienstleistungs-Sektor ist die Nachfrage nach Arbeitskräften gross, welche tage- oder stundenweise eingesetzt werden können. Viele Teilzeitlerinnen sind gegenüber den Vollzeitlerinnen vor allem bei den Renten-Leistungen nicht gleichgestellt. Die finanziellen Auswirkungen sind immens, sodass den Teilzeit-Arbeitenden in der Pension die Altersarmut drohen kann.

Daniel Spälti, Vorsorgeberater, wird über die AHV, die BVG sowie übrigen Sozialversicherungen informieren und aufzeigen, was Sie als Teilzeit-Arbeitende alles unternehmen können, damit Sie praktisch die gleichen Möglichkeiten haben wie Vollzeit-Angestellte. Und falls Sie Angehörige pflegen erhalten Sie Tipps, wie Sie ihren AHV-Lohn erhöhen können, was unter Umständen eine willkommene Aufbesserung der Rente bewirken kann. Für Ihre Fragen wird genügend Zeit eingeräumt.

Montag, 20. Mai 2019, um 19.30 Uhr, Landesbibliothek Glarus im Mehrzweckraum, Kostenbeitrag

www.frauenzentrale-glarus.ch