Tempo-30-Zonen in Oberurnen und Bilten bewähren sich

Die Einführung von Tempo-30-Zonen in den Dörfern Oberurnen und Bilten haben sich bewährt. Dies belegen Nachmessungen, welche nach einer gewissen Zeitdauer vorgenommen werden müssen. Weitere Massnahmen sind daher nicht notwendig.



Mitteilung Gemeinde Glarus Nord (zvg)
Mitteilung Gemeinde Glarus Nord (zvg)

Im Sommer und Herbst 2021 wurden im Auftrag der Gemeinde Glarus Nord durch externe Fachbüros in Bilten und Oberurnen umfassende Nachmessungen in den eingeführten Tempo-30-Zonen durchgeführt. Die mittlerweile vorliegenden Auswertungen zeigen auf, dass in sämtlichen Tempo-30-Zonen in Oberurnen und Bilten das Geschwindigkeitsniveau gesenkt werden konnte. So liegen die gemessenen Werte unterhalb der von der Beratungsstelle für Unfallverhütung (BFU) geforderten Richtwerte.

Im Rahmen der Nachkontrolle wurden jedoch nicht nur die Verkehrszahlen ausgewertet, sondern auch Rückmeldungen aus der Bevölkerung, neue Sicherheitsdefizite und die Unfallzahlen untersucht. Weder in Oberurnen noch in Bilten sind relevante Rückmeldungen betr. allfälliger Sicherheitsdefizite eingegangen. Ebenso wurden keine Unfälle mit Fremdeinwirkung registriert. Entsprechend besteht bei den getroffenen Massnahmen kein Nachholbedarf, sodass mit der Einführung der Tempo-30-Zonen sowohl in Oberurnen als auch in Bilten ein wirksamer Beitrag zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und zur Erhöhung der Wohnqualität in den Dörfern geleistet wurde.

Der Gemeinderat Glarus Nord hatte die Einführung der Tempo-30-Zonen in Oberurnen und Bilten im Jahr 2017 beschlossen. Die Einführung wurde von der Kantonspolizei verfügt und im Folgenden die entsprechenden Verkehrsmassnahmen umgesetzt. Die Inbetriebnahme der Tempo-30-Zonen erfolgte im Jahr 2018. Gemäss den gesetzlichen Bestimmungen müssen die realisierten Massnahmen nach einer gewissen Zeitdauer auf ihre Wirksamkeit überprüft werden.