Tiefere Wasserzinsen fürs Glarnerland

Gestützt auf Artikel 82 der Landratsverordnung reicht Landrat Marco Hodel die folgende Interpellation ein:


150 Millionen Franken will der Bundesrat ab 2020 von den Berggebieten zu den Stromproduzenten umverteilen. Gemäss Bundesrat soll der heutige Wasserzins in einer Übergangsphase von 2020–2022 um 27 Prozent von heute 100 Franken auf neu 80 Franken pro Kilowatt gesenkt werden. Doch das ist erst der Anfang. Ab 2023 soll der fixe durch einen vom Marktpreis abhängigen Wasserzins ersetzt werden. Die entsprechende Vorlage des Wasserrechtsgesetzes hat der Bundesrat in die Vernehmlassung geschickt. Die Wasserzinsen sind auch für unseren Kanton eine bedeutende Einnahmequelle, auf die wir auf keinen Fall verzichten können. Für den Kanton Glarus und die Gemeinde Glarus Süd würden dadurch wichtige Einnahmen fehlen.

Aus diesem Grunde habe ich folgende Fragen an den Regierungsrat:

1.) Wie hoch waren die Wasserzinsanteile im 2016 für den Kanton und die Gemeinden?

2.) Mit welchen Mindereinnahmen an Wasserzinsen müssen der Kanton und die Gemeinden rechnen?

3.) Führen diese Ausfälle zu einschneidenden Konsequenzen?

4.) Wie wird sich der Regierungsrat gegen eine Kürzung der Wasserzinsen wehren?

Für die Beantwortung meiner Interpellation danke ich Ihnen voraus bestens.