Tourismusvermarktung: Vergabe soll neu geregelt werden

Der Auftrag und die Auftragsvergabe für die Marktbearbeitung des Tourismus sollen eine neue gesetzliche Grundlage erhalten. Damit wird die Zusammenarbeit zwischen Kanton, Gemeinden und der aktuellen Vermarktungsorganisation vereinfacht. Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, der Landsgemeinde die entsprechenden Gesetzesänderungen zur Zustimmung zu unterbreiten.



Tourismusvermarktung: Vergabe soll neu geregelt werden

Nach geltendem Recht sind die Gemeinden für die Marktbearbeitung des Tourismus zuständig. Allerdings beschloss der Landrat 2018, in den Jahren 2019–2021 jährlich 350 000 Franken in den Tourismusfonds einzulegen und eine neue Trägerschaft für Tourismus und Freizeit mit einem kantonalen Leistungsauftrag auszustatten. Gleichzeitig beschlossen die drei Glarner Gemeinden eine jährliche Abgeltung von insgesamt 400 000 Franken. Der im Sommer 2019 tätig gewordenen Tourismusorganisation Visit Glarnerland stehen somit jährliche Beiträge von total 750 000 Franken zur Verfügung.

Gesetzliche Anpassung notwendig

Eine Gesetzesänderung soll die Zuständigkeiten im Bereich Marktbearbeitung nun klären. Diese kann der Landsgemeinde frühestens 2023 vorgelegt werden, weshalb die Leistungsvereinbarung mit Visit Glarnerland bis Ende 2023 verlängert werden soll. Statt durch wiederkehrende Ausschreibungen soll der Auftrag der Behörden künftig auch gestützt auf eine Gesuchsstellung vergeben werden können. Dabei sind die Voraussetzungen und Bedingungen rechtlich festgesetzt, welche die einzelnen Gesuche erfüllen müssen. Der Besteller der Leistung regelt mit dem berücksichtigten Gesuchsteller die Modalitäten in einer Leistungsvereinbarung. Damit kann für die Tourismusorganisation die notwendige Planungssicherheit geschaffen werden. Mit der Gesetzesanpassung soll auch die mit der Landsgemeinde 2018 eingeführte Beitragslimitierung in den Tourismusfonds wieder aufgehoben werden. Wie bis dahin soll es im Ermessen und der Verantwortung des Landrates liegen, diesen Fonds für eine Vierjahres-Periode unter Umständen (entsprechende Projekte sind bekannt, die nötigen Mittel sind verfügbar) auch mit mehr als 4 Millionen Franken zu dotieren. 

Der Regierungsrat schickt diese Änderungen in eine Vernehmlassung. Die Frist dauert bis am 31. August 2022.