Traktandenliste für die Gemeindeversammlung vom 2. Juni 2023

Der Gemeinderat hat die Traktandenliste der Gemeindeversammlung 1/2023 vom 2. Juni 2023 verabschiedet. Die Informationsveranstaltung zu dieser Gemeindeversammlung findet am Montag, 15. Mai 2023, um 19.30 Uhr im «Schützenhaus»-Saal in Glarus statt. Das Memorial ist auf der Website unter www.glarus.ch/gemeindeversammlung zu finden und wird den Stimmberechtigten Mitte Mai per Post zugestellt.



Gemeindeversammlung der Gemeinde Glarus (Archivbild zvg)
Gemeindeversammlung der Gemeinde Glarus (Archivbild zvg)

Traktandenliste 

Für die Gemeindeversammlung 1/2023 der Gemeinde Glarus vom Freitag, 2. Juni 2023, 19.30 Uhr in der Turnhalle Buchholz, Glarus, wurde folgende Traktandenliste festgelegt: 

1. Begrüssung und Mitteilungen 
2. Jungbürgerinnen- und Jungbürgeraufnahme 
3. Jahresrechnung 2022 der Technischen Betriebe Glarus (tb.glarus): Genehmigung 
4. Jahresrechnung 2022 der Alters- und Pflegeheime Glarus (APG): Genehmigung 
5. Jahresrechnung 2022 der Gemeinde Glarus: Genehmigung 
6. Familien- und schulergänzende Kinderbetreuung: Rechtsänderungen 
7. Ersatzbeschaffung einer Forstmaschine; Verpflichtungskredit von CHF 610 000 
8. Vergabe von landwirtschaftlichem Pachtland: Antrag von Heinrich Hösli, Ennetberge 
9. Freibad Goldigen, Netstal: Erneuerung; Verpflichtungskredit von CHF 4,8 Mio. 
10. Entwicklungsschwerpunkt Bahnhof Glarus–Ennetbühls: Änderung des Zonenplans Siedlung 

Die Gemeinde Glarus freut sich, die Stimmberechtigten der Gemeinde Glarus an der Gemeindeversammlung vom 2. Juni 2023 und an der Informationsveranstaltung vom 15. Mai 2023 begrüssen zu dürfen. 

Traktandum 6: Familien- und schulergänzende Kinderbetreuung: Rechtsänderungen 

Per 1. Januar 2023 ist die neue kantonale Gesetzgebung über die Kinderbetreuung in Kraft getreten. Diese neue Gesetzgebung ersetzt die heute auf Gemeindeebene bestehende Regelung. Somit ist die Verordnung der Gemeinde über Beiträge an Betreuungsverhältnisse in der familien- und schulergänzenden Kinderbetreuung Glarus nicht mehr nötig und soll daher aufgehoben werden. 
Neben der Aufhebung dieser Verordnung wird eine Anpassung der Schulordnung beantragt. Mit dieser soll eine neue, mit dem neuen kantonalen Recht konforme Rechtsgrundlage für Ausführungsbestimmungen im Kinderbetreuungsbereich und für Leistungsvereinbarungen zur Förderung von über das Grundangebot hinausgehenden Betreuungsangeboten geschaffen werden. Seite 2/3 

Traktandum 7: Ersatzbeschaffung einer Forstmaschine; Verpflichtungskredit von CHF 610 000 

Der im Jahr 2009 erworbene Forstschlepper der Gemeinde Glarus hat das Ende seiner Lebensdauer erreicht. Er wird im Unterhalt immer teurer und erfüllt die aktuellen Sicherheitsstandards nicht mehr. Ein solcher Forstschlepper ist nötig, damit die Gemeinde Glarus den in ihrem Eigentum stehenden Wald selber nachhaltig bewirtschaften kann. Er wird auch eingesetzt für den Unterhalt und die Instandsetzung von Waldstrassen, für den Bau von Stützverbauungen oder für die Schneeräumung. Ohne die Anschaffung eines neuen Forstschleppers müssten Arbeiten ausgelagert oder bei Bedarf eine Maschine eingemietet werden. Ein eigener Forstschlepper gewährleistet ferner insbesondere nach Naturereignissen einen schnellen und flexiblen Einsatz, ohne dass die Gemeinde auf externe Unternehmen und die Verfügbarkeit von deren Maschinen angewiesen ist. Die Finanzierung dieser Investition erfolgt vollumfänglich über den Forstreservefonds der Gemeinde. 

Traktandum 8: Vergabe von landwirtschaftlichem Pachtland: Antrag von Heinrich Hösli, Ennetberge 

Im Oktober 2021 reichte Heinrich Hösli aus den Ennetbergen einen Antrag zuhanden der Gemeindeversammlung bezüglich einer neuen Regelung über die Zuteilung von Gemeinde-Pachtland ein. Der Gemeinderat ist der Auffassung, dass mit den heute geltenden Richtlinien das landwirtschaftlich genutzte Pachtland und die Liegenschaften fair vergeben werden. Die Vergabekriterien sowie das Vergabeverfahren befindet er als sachgerecht, nachvollziehbar und transparent. Die vom Antragsteller angestrebte Regelung würde einen erhöhten administrativen Aufwand für die Pachtlandvergabe bewirken und sie würde eine ökologisch und ökonomisch sinnvolle Arrondierung erschweren. Zudem würde sie die Hürden für kleinere Landwirtschaftsbetriebe erhöhen, um Land von der Gemeinde pachten zu können. 

Traktandum 9: Freibad Goldigen, Netstal: Erneuerung; Verpflichtungskredit von CHF 4,8 Mio. 

Das Freibad Goldigen in Netstal ist ein beliebtes Ausflugsziel bei Einwohnerinnen und Einwohnern, Sportvereinen, Schulen und Gästen. Es muss dringend saniert werden. Die erforderliche Badwasserqualität kann mit der bestehenden Wasseraufbereitungsanlage nicht mehr sichergestellt werden. Zudem entsprechen verschiedene bauliche Einrichtungen nicht mehr den heutigen Normen für Schwimmbadanlagen und die damit verbundenen Unfallgefahren bedeuten ein erhebliches Haftpflichtrisiko für die Gemeinde. 
Um den Betrieb weiterhin zu gewährleisten, ist eine Sanierung des Freibads notwendig. Die Anlagen müssen an technische, betriebliche und rechtliche Erfordernisse angepasst werden. Ein entsprechendes Bauprojekt mit einem Verpflichtungskredit von CHF 4,8 Mio. wurde von den Stimmberechtigten an der Gemeindeversammlung vom 25. November 2022 mit dem Auftrag zurückgewiesen, Wünschenswertes von Notwendigem zu trennen und das Projekt auf das Nötigste zu redimensionieren. 
Der Gemeinderat hat deshalb Alternativvarianten evaluiert, diese konnten aber aus finanziellen, rechtlichen und sicherheitstechnischen Gründen nicht überzeugen. Er beantragt der Gemeindeversammlung deshalb erneut einen Verpflichtungskredit von CHF 4,8 Mio. für die Sanierung des Freibads Goldigen. Seite 3/3 

Traktandum 10: Entwicklungsschwerpunkt Bahnhof Glarus–Ennetbühls: Änderung des Zonenplans Siedlung 

Der Überbauungsplan Kartoni (Entwicklungsschwerpunkt Bahnhof Glarus–Ennetbühls) wurde in den vergangenen Jahren unter Mitwirkung der Bevölkerung erarbeitet. Die vorgesehene Arealentwicklung Kartoni / Untere Allmeind beinhaltet die Schaffung von Wohnraum, ein Kulturzentrum und einen Begegnungsort mit Musikschule («Nukleus»), ein Beherbergungsangebot im Hänggiturm, einen Freiraum für die Bevölkerung («Kartoni-Freiraum») und den Hochwasserschutz für Ennetbühls mit einer Revitalisierung des Dorfbachs in Ennetbühls. 
Für die Genehmigung dieses Überbauungsplans durch den Kanton Glarus ist nun noch eine Änderung des Zonenplans Siedlung notwendig. Für diese Änderung des Zonenplans Siedlung ist die Gemeindeversammlung zuständig. 
Die Änderung des Zonenplans Siedlung betrifft die Parzellen Nrn. 193, 228, 229 und 1480 (alle Grundbuch Ennenda). Die beantragten Anpassungen sichern insbesondere den Kartoni-Freiraum als zentralen Freiraum für die Bevölkerung raumplanerisch ab und schaffen die Voraussetzungen für den Hochwasserschutz im Kartoni-Areal, in der Unteren Allmeind sowie in weiteren Teilen von Ennetbühls. 
Die Stimmberechtigten können die beantragte Zonenplan-Änderung an der Gemeindeversammlung gesamthaft oder teilweise annehmen, gesamthaft ablehnen oder mit einem Antrag auf Änderung an den Gemeinderat zurückweisen. Allfällige Rückweisungsanträge müssen zwingend schriftlich und begründet bis spätestens am Freitag, 19. Mai 2023 bei der Gemeindekanzlei Glarus eingereicht werden (bei Postzustellung gilt das Datum des Poststempels, A-Post). Sie würden dann mit Stellungnahmen von Gemeinderat und Geschäftsprüfungskommission unter www.glarus.ch publiziert.