Transparente Politikfinanzierung: Regierungsrat unterstützt Vorschläge des Bundes

Viel Aufwand und komplexe Regelungen sind der Preis für Transparenz in der Politikfinanzierung. Trotzdem unterstützt der Regierungsrat in seiner Vernehmlassungsantwort die vorgeschlagenen Ausführungsbestimmungen.



Mitteilung Glarner Regierungsrat (zvg)
Mitteilung Glarner Regierungsrat (zvg)

Das Parlament hat im Juni 2021 einen indirekten Gegenvorschlag zur Transparenz-Initiative verabschiedet. Die Initiative wurde in der Folge zurückgezogen. Die nun zur Vernehmlassung unterbreiteten Konkretisierungen auf Verordnungsstufe bestätigen den Regierungsrat in seiner Auffassung, wonach die angestrebte Transparenz nur mit viel Aufwand und komplexen Regelungen erreicht werden kann. Der Regierungsrat unterstützt den Verordnungsentwurf dennoch. Damit können die Ziele im Gesetz über die politischen Rechte – bis zu einem gewissen Grad – erreicht werden. Der Illusion vollständiger Transparenz dürfe man sich aber auch künftig nicht hingeben: Gerade etwa fehlende Transparenzvorschriften auf kantonaler Ebene ermöglichen aus Sicht des Regierungsrates Schlupflöcher.

Transparenz bei der Politikfinanzierung

Die neuen Vorschriften über die Offenlegung der Finanzierung von politischen Parteien sowie von Wahl- und Abstimmungskampagnen werden im Bundesgesetz über die politischen Rechte geregelt. Die in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien müssen jährlich ihre Einnahmen sowie Zuwendungen im Wert von mehr als 15 000 Franken pro Person und Jahr offenlegen. Bei Abstimmungs- und Wahlkampagnen sind, wenn dafür mehr als 50 000 Franken aufgewendet werden, die budgetierten Einnahmen und die Schlussrechnung über die Einnahmen sowie Zuwendungen über 15 000 Franken pro Person und Kampagne offenzulegen. Die Annahme von anonymen Zuwendungen und von Zuwendungen aus dem Ausland sind verboten. Bei Verstoss gegen die Vorschriften droht eine Busse bis zu 40 000 Franken.