Trauungen sollen weiterhin durch Schweizer Zivilstandsbeamte durchgeführt werden

Der Kanton Glarus kritisiert in einer Vernehmlassung den Vorschlag, künftig auch Zivilstandsbeamte ohne Schweizer Bürgerrecht zuzulassen.



Die Bedingung des Schweizer Bürgerrechts für Zivilstandsbeamte soll laut dem Glarner Regierungsrat nicht per se aufgehoben werden • (Foto: iStock.)
Die Bedingung des Schweizer Bürgerrechts für Zivilstandsbeamte soll laut dem Glarner Regierungsrat nicht per se aufgehoben werden • (Foto: iStock.)

Im Nationalrat wurde ein politischer Vorstoss angenommen, der das Schweizer Bürgerrecht als Bedingung für Zivilstandbeamtinnen und -beamte überprüft haben will.

Der Regierungsrat des Kantons Glarus argumentiert im Rahmen einer Vernehmlassung über die Revision der Zivilstandsverordnung und der Verordnung über die Gebühren im Zivilstandswesen, dass im Kanton Glarus kein Nachwuchsproblem für diesen Beruf besteht. Zivilstandsbeamtinnen und Zivilstandsbeamte üben hoheitliche Befugnisse aus, weshalb heute der Besitz des Schweizer Bürgerrechts vorausgesetzt wird. Der schwierigeren Rekrutierung von Zivilstandbeamtinnen und Zivilstandsbeamten in einigen Kantonen sofort mit der gänzlichen Abschaffung des Bürgerrechtserfordernisses zu begegnen, erachtet der Glarner Regierungsrat als zu weitgehend. Vielmehr sollte der Blick darauf gelenkt werden, dass eine weitere Voraussetzung für diesen Beruf der Erwerb eines eidgenössischen Fachausweises bildet.

Mit Blick auf die Souveränität der Kantone sollte diesen die Abschaffung des Bürgerrechtserfordernisses mittels einer Kompetenzbestimmung selbst überlassen werden, auch wenn es dafür einer Gesetzesanpassung bedürfte.