Die Glarner Fachstelle für Brandschutz und Feuerwehr und die Abteilung Wald des Departementes Bau und Umwelt beurteilen zur Zeit die Gefahr und Notwendigkeit von generellen Verboten für den Kanton Glarus wie folgt:
Von einem generellen Feuerungsverbot wird zur Zeit abgesehen. Die allgemeinen Ermahnungen zur Vorsicht im Umgang mit Feuer gelten jedoch auch in unserem Kanton. An exponierten Stellen, insbesondere an Süd- und Westhängen besteht grosse Brandgefahr. Wo dürres Gras liegt, genügt bereits eine brennende Zigarette um einen Waldbrand auszulösen. Feuer für Grillzwecke sind ausschliesslich in geschützten Feuerstellen zu entfachen. An exponierten Stellen soll auf das Feuern gänzlich verzichtet werden. Dass das Feuer vor dem Verlassen der Feuerstelle gelöscht werden muss, versteht sich von selbst. Ausserdem muss einmal mehr darauf hingeweisen werden, dass im Kanton Glarus das Feuern im Wald gemäss Art. 26 des kant. Waldgesetzes generell verboten ist.
An dieser Stelle sei daran erinnert, dass die Bekämpfung von Waldbränden eine teure Angelegenheit ist. Normalerweise entstehen dabei Kosten von mehreren zehntausend Franken, die durch den Verursacher zu decken sind.
Verkehrsunfall in Bilten



