Überarbeiteter Richtplan geht in die öffentliche Mitwirkung

Der Regierungsrat hat den neuen Richtplan 2018 für das öffentliche Mitwirkungsverfahren verabschiedet. Der Richtplan legt die Leitplanken für die Siedlungs- und Verkehrsentwicklung der kommenden 25 Jahre fest. Im Weiteren werden im Richtplan geeignete Landwirtschaftsflächen ausgewiesen und der Umgang mit räumlichen Konflikten bei grossen Projekten geregelt. Bis zum 15. Januar 2018 kann jedermann seine Meinung zum neuen Richtplan äussern.



(Archivbild: e.huber)
(Archivbild: e.huber)

Der heute gültige Richtplan 2004 stammt aus der Zeit vor der Gemeindestrukturreform. Seit damals hat sich vieles verändert. Nach einem längeren Rückgang steigt die Bevölkerungszahl im Kanton Glarus seit 2006 wieder an und liegt zurzeit bei über 40 000 Einwohnern und Einwohnerinnen. Ebenfalls zugenommen haben der Verkehr und die Anzahl der Beschäftigten. Mit der Annahme des revidierten Raumplanungsgesetzes setzte das Schweizer und auch das Glarner Volk im Jahr 2013 ein Zeichen gegen die weitere Zersiedlung des Landes. Mit dem neuen Richtplan, der als behördenverbindlicher Orientierungsrahmen die Siedlungs- und Verkehrsentwicklung der nächsten Jahrzehnte festlegt, werden die Vorgaben der neuen Bundesvorschriften erfüllt.

Entwicklung innerhalb der bestehenden Siedlungsgebiete

Das kantonale Raumkonzept, das neu Bestandteil des Richtplans sein muss, definiert die langfristigen strategischen Leitlinien: Die Eigenständigkeit des Kantons soll bewahrt und starke Zentren gefördert werden. Die vorhandenen touristischen Potenziale sind vermehrt auszuschöpfen. Der Landschaft und Natur als langfristige Lebensgrundlage ist Sorge zu tragen. Bis 2040 wird von einem Bevölkerungswachstum um 7700 Personen und einer Zunahme um 3300 Beschäftigte ausgegangen. Die wirtschaftliche Entwicklung konzentriert sich auf das Haupttal von Bilten bis Schwanden. Zur Stärkung des Wirtschaftsraums ist die Mobilität innerhalb des Kantons und in den Grossraum Zürich zu verbessern.

Der Richtplan ist darauf ausgerichtet, dass die künftige Siedlungsentwicklung weitgehend innerhalb des bestehenden Siedlungsgebietes erfolgen kann und das Siedlungswachstum in die Fläche eingedämmt wird. Mit der Förderung und Mobilisierung der inneren Reserven werden die Ortszentren neu belebt und eine nachhaltige Entwicklung gefördert. Mit der Bezeichnung von Entwicklungsschwerpunkten werden die neuen Arbeitsgebiete an attraktive und gut erschlossene Standorte gelenkt.

Tourismus neu mit eigenem Kapitel

Im Richtplan 2018 wird dem Bereich Tourismus und Freizeit ein separates Kapitel gewidmet. Touristische Infrastrukturen wie etwa neue Bergbahnen oder ein Golfplatz haben meistens grosse Auswirkungen auf Raum und Umwelt und benötigen deshalb eine Grundlage im kantonalen Richtplan. Gegenüber dem Richtplan 2004 haben die Sachbereiche Energie, Ver- und Entsorgung sowie übrige Raumnutzungen keine wesentlichen Änderungen erfahren. Mit der Änderung der Gewässerschutzgesetzgebung wurden die Kantone verpflichtet, für die Revitalisierung der Gewässer zu sorgen. Dazu erarbeitete der Kanton eine Revitalisierungsplanung. Darauf basierend werden in den Richtplan diejenigen Revitalisierungsabschnitte aufgenommen, die in erster Priorität umgesetzt werden sollen.

Der vom Regierungsrat verabschiedete Entwurf liegt beim Departement Bau und Umwelt, Kirchstrasse 2, 8750 Glarus, bis zum 15. Januar 2018 zur Einsichtnahme auf. Die Unterlagen können auch auf der Webseite des Kantons (www.gl.ch) abgerufen und heruntergeladen werden. Innert dieser Frist kann zum Richtplanentwurf jedermann eine schriftliche Stellungnahme ans Departement Bau und Umwelt einreichen.