Überbauungsplan Riedernstrasse Glarus: Referendum zustande gekommen

Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 24. Oktober 2019 festgestellt, dass ein Referendum in Bezug auf den Überbauungsplan Riedernstrasse Glarus zustande gekommen ist. Eine Gruppe von Anwohnerinnen und Anwohnern hatte innerhalb der Referendumsfrist 361 gültige Unterschriften eingereicht. Der Überbauungsplan wird nun der Frühlings-Gemeindeversammlung vom 5. Juni 2020 zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.



Medienmitteilung des Gemeinderates Glarus vom 25. Oktober (Bild: e.huber)
Medienmitteilung des Gemeinderates Glarus vom 25. Oktober (Bild: e.huber)

Der Überbauungsplan Riedernstrasse Glarus ist die Grundlage für ein Projekt, welches die Sanierung von bestehendem Wohnraum, die Schaffung zweier neuer Bauten, die Umgestaltung des Aussenraums und die Erstellung einer unterirdischen Einstellhalle für den motorisierten Verkehr umfasst. Der Gemeinderat hat das Projekt als eine gute Gesamtlösung mit einer Aufwertung der Umgebungs- und Wohnsituation beurteilt und hat den Überbauungsplan am 12. September 2019 erlassen.

Planungsgebiet und Projektinhalt
Das Planungsgebiet liegt an der Riedernstrasse am nordwestlichen Siedlungsrand des Ortsteils Glarus und bildet den Abschluss des bebauten Gebiets in Richtung Riedern. Es besteht aus der Parzelle Nr. 1769 mit einer Fläche von 7350 m2 und ist bereits mit drei Gebäuden mit total 49 Wohneinheiten bebaut, welche umgangssprachlich «Riedener Blöcke» genannt werden. Der heutige Quartier-Freiraum ist geprägt von Verkehrsflächen mit dazwischenliegenden Wiesen und weist ein hohes Aufwertungspotenzial auf, insbesondere wegen der Lage am Siedlungsrand.

Die Eigentümerin der Liegenschaft plant eine umfassende Sanierung der bestehenden Wohnungen, eine Umgestaltung des Aussenraums, die Schaffung zweier neuer Bauten sowie die Erstellung einer unterirdischen Einstellhalle für den motorisierten Verkehr. Die Bauherrschaft und die Gemeinde haben sich beim Planungsstart des Projekts darauf verständigt, dass das Areal im Sinne des nachhaltigen Umgangs mit dem Gut Boden nachverdichtet werden soll.

Planungsrechtliche Grundlage
Der kommunale Richtplan der Gemeinde Glarus vom 22. März 2013 weist im Teil Siedlung und Landschaft das Planungsgebiet als Wohnzone aus, welches direkt an die Landwirtschaftszone angrenzt und dadurch die Siedlungsgrenze bildet. Diese soll gemäss den Richtplanzielen langfristig erhalten werden. Im Teil Verkehr des Richtplans wird ersichtlich, dass die beiden Hauptlinien Glarus–Näfels/Mollis sowie Glarus–Klöntal via Riedernstrasse am Planungsgebiet vorbeiführen. Die Bushaltestelle Lurigenstrasse, welche durch die beiden Buslinien bedient wird, liegt mit einer Entfernung von weniger als 100 m in unmittelbarer Fusswegdistanz.

Die seit Anfang 2018 rechtsgültige Nutzungsplanung der Gemeinde Glarus weist die Parzelle Nr. 1769 als Wohnzone mit Bestandsvolumen aus. Gemäss Art. 18 der kommunalen Bauordnung ist eine Nachverdichtung mit einem Überbauungsplan möglich. Damit hat die Gemeindeversammlung 2016 im Rahmen der Gesamtrevision der Nutzungsplanung erkannt, dass sich dieses Areal grundsätzlich für eine Nachverdichtung eignet.

Qualitätssicherung
Das mit dem Überbauungsplan ermöglichte Mass der Nachverdichtung erfordert gemäss kantonaler Baugesetzgebung ein ortsbaulich und architektonisch besseres Ergebnis als die Regelbauweise. Zur Erreichung dieser Vorgabe sieht das kantonale Recht den Beizug der von der Gemeinde eingesetzten Gestaltungskommission zur Beurteilung des Überbauungsplans bezüglich der gestalterischen Anforderungen vor. Die Gestaltungskommission hat das dem Überbauungsplan zugrundeliegende Richtprojekt beurteilt und die erforderliche Überarbeitung begleitet. «Das Richtprojekt und der darauf basierende Überbauungsplan Riedernstrasse erfüllt die gesetzlichen Anforderungen bezüglich der Gestaltung und Einfügung ins Ortsbild», wie Judith Gessler, Mitglied der Gestaltungskommission, bestätigt.

Beurteilung des Überbauungsplans durch den Gemeinderat
Der Überbauungsplan Riedernstrasse schafft die Grundlage für eine gesamthaft stimmige und hochwertige Verdichtung des Planungsareals. Zusätzlich zur Sanierung des Bestandes sieht der Überbauungsplan 23 neue Wohneinheiten vor. Neben der guten städtebaulichen und architektonischen Gestaltung verfolgt das durch die Bauherrschaft erarbeitete Richtprojekt, welches dem Überbauungsplan zugrunde liegt, hohe Ansprüche in Bezug auf die Freiraumgestaltung. Auf dieser Grundlage muss die Bauherrschaft im Baubewilligungsverfahren eine Umgebungsplanung einreichen. Diese hat die konkrete Gestaltung, das Wegenetz, Pflanzungen, Bodenbeläge und Retention, Beleuchtung und Möblierung, die topografische Gestaltung, die oberirdische Parkierung und Gestaltung der Tiefgarageneinfahrten sowie Einrichtungen der Entsorgung aufzuzeigen.

Der Gemeinderat würdigt das Engagement der Bauherrschaft für eine gute Gesamtlösung positiv. Mit dem Überbauungsplan wird die Umgebungs- und Wohnsituation aufgewertet. Der bestehende Wohnraum wird erneuert und zeitgemäss gestaltet. Zudem entsteht neuer attraktiver Wohnraum zu moderaten Preisen für rund 40 Personen.

Traktandierung an der Gemeindeversammlung vom 5. Juni 2020
Aufgrund der 361 gültig eingereichten Unterschriften hat der Gemeinderat an seiner Sitzung vom 24. Oktober 2019 den Feststellungsbeschluss über das Zustandekommen eines Referendums in Bezug auf den Überbauungsplan Riedernstrasse Glarus gefällt. Der Überbauungsplan wird nun der Frühlings-Gemeindeversammlung vom 5. Juni 2020 zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. Die Stimmberechtigten können an dieser Gemeindeversammlung den Überbauungsplan gesamthaft annehmen, gesamthaft ablehnen oder mit einem Änderungsantrag an den Gemeinderat zurückweisen.