Am 19. November 2024 hat der Regierungsrat die Entscheidung getroffen, den Aufgabenbereich Pflege und Betreuung vom Departement Volkswirtschaft und Inneres (DVI) ins Departement Finanzen und Gesundheit (DFG) per 1. Mai 2025 zu überführen (siehe Medienmitteilung). Die Überführung des Aufgabenbereichs bedingt notwendige Änderungen in verschiedenen Rechtsgrundlagen, darunter die Pflege- und Betreuungsverordnung, die Verordnung zum Betrieb einer kantonalen Datenplattform gemäss dem Einführungsgesetz zum Registerharmonisierungsgesetz sowie die Regierungs- und Verwaltungsorganisationsverordnung. Der Regierungsrat hat die erforderlichen Verordnungsänderungen genehmigt. Diese treten am 1. Mai 2025 in Kraft.
Separate Fachstelle für Pflege und Betreuung wenig zukunftsorientiert
Im Hinblick auf die Integration des Aufgabenbereichs Pflege und Betreuung in das Departement Finanzen und Gesundheit (DFG) hat dieses eine umfassende Analyse vorgenommen. Angesichts des allgemeinen Trends zur besseren und effizienteren Zusammenarbeit im Gesundheitswesen (integrierte Versorgung) sowie der bevorstehenden Einführung der einheitlichen Finanzierung aller Gesundheitsleistungen wird eine separate Fachstelle für Pflege und Betreuung als wenig zukunftsorientiert erachtet. Die Pflege und Betreuung sollte künftig als wichtiger Teil der Gesundheitsversorgung zusammen mit anderen medizinischen, pflegerischen und therapeutischen Leistungen wahrgenommen werden. Zusätzlich plant das DFG, verschiedene Tätigkeiten in den Bereichen Finanzen, Controlling sowie Daten- und Statistikmanagement zusammenzuführen.