Umsetzung des Pflege- und Betreuungsgesetzes nimmt Form an

Die Annahmen und Szenarien zur Umsetzung des neuen Pflege- und Betreuungsgesetzes wurden den beteiligten Organisationen und Institutionen vorgestellt und von diesen gut aufgenommen. Es werden nun weiter auch qualitative und Kostenfragen zu klären sein.



Mitteilung Departement Volkswirtschaft und Inneres (zvg)
Mitteilung Departement Volkswirtschaft und Inneres (zvg)

Die Umsetzung des neuen Pflege- und Betreuungsgesetzes schreitet weiter gemäss Zeitplanung fort. Die vier Teilprojekte stecken nun alle in entscheidenden Phasen: Die Erarbeitung der Ausführungsbestimmungen (Leitung Samuel Baumgartner), die Versorgungsplanung (Leitung Martina Eggenberger), die Verwaltungsorganisation sowie die Finanzen (beides geleitet von Hans Jörg Riem).

Ganze Versorgungskette erfassen

Im September 2021 vergab das Departement Volkswirtschaft und Inneres (DVI) die Kantonale Versorgungsplanung Langzeitpflege gemäss neuem Pflege- und Betreuungsgesetz (PBG) an die externe Beraterfirma KPMG. Die Planung soll dabei nicht nur wie bisher die stationäre (Pflegeheimliste), sondern neu auch die ambulante und intermediäre Versorgung mit Pflege-, Beratungs- und Betreuungsleistungen und damit die gesamte Versorgungskette umfassen. Hierfür wurden von verschiedenen Anspruchsgruppen Einflussfaktoren und Leistungen sowie ihre Erwartungen zur zukünftigen Nachfrage erfragt.

Veränderungen in der Leistungserbringung

Die Auswertung der Online-Fragebogen, Interviews und verschiedener Statistiken wurden von der Projektgruppe Umsetzung Pflege- und Betreuungsgesetz zusammen mit der KPMG an einem Stakeholder-Anlass präsentiert. Dieser fand am 1. März 2022 im Landratssaal mit 40 Leistungserbringenden aus dem Kanton Glarus statt.

Eine Haupterkenntnis ist, dass weiterhin alle Leistungserbringenden benötigt werden, dass sich diese aber auf Veränderungen in der Leistungserbringung einstellen müssen. Die erarbeiteten Annahmen und Szenarien wurden gut aufgenommen und von den Teilnehmenden als plausibel erachtet. Zusätzlich zu beachtende Punkte sind u. a.:

  • Das Kantonsspital Glarus zählt auch zu den Leistungserbringern und gilt ebenfalls in die Versorgungsplanung einzubinden.
  • Die Versorgungsplanung hat ein «Preisschild». Es scheint wichtig, eine Schätzung der benötigten Pflegekräfte vorzunehmen, damit realistische Erwartungen geweckt werden.
  • Beratung, Betreuung und Therapien sind wesentliche Bestandteile der Versorgungskette. Dazu werden qualitative Aussagen erforderlich sein.

Die eingegangenen Anregungen aus der entstandenen Diskussion werden am 18. März 2022 im Rahmen einer Nachbesprechung zwischen der Projektgruppe und der KPMG in die Versorgungsplanung einbezogen, und die Ergebnisse bereinigt. Zur Versorgungsplanung ist eine Vernehmlassung geplant.

Weitere Schritte

Stellenausschreibung: Anfang Februar 2022 wurde die Stelle der Leitung für die neu geschaffenen Fachstelle Pflege und Betreuung in der Hauptabteilung Soziales ausgeschrieben. Das Ziel im Bewerbungsprozess ist die Rekrutierung der geeigneten Person bis Ende März 2022.

Verordnung: Ein erster Entwurf der Pflege- und Betreuungsverordnung (PBV) wurde zwischen den Teilprojektleitern und der Projektaufsicht besprochen und wird nach der ersten Bereinigung mit den Mitgliedern der Projektgruppe diskutiert. Auch zu diesem Thema ist eine Vernehmlassung bei den Leistungserbringern, den Gemeinden, Verbänden und Parteien geplant.