Umsetzung Gemeindestrukturreform

Das Reformprojekt «GL 2011: Drei starke Gemeinden – ein wettbewerbsfähiger Kanton» ist abgeschlossen. Die Projektorganisation wurde Ende 2010 aufgelöst. Dem Landrat wird ein Schlussbericht unterbreitet. Darin zieht der Regierungsrat Bilanz und stellt erste Ergebnisse vor.



Der Regierungsrat stellt bei der Gemeindestrukturreform ein positives Fazit. (Motivbild: jhuber)
Der Regierungsrat stellt bei der Gemeindestrukturreform ein positives Fazit. (Motivbild: jhuber)

Sein Fazit fällt positiv aus. Die Ziele der Gemeindestrukturreform auf formaler und struktureller Ebene konnten erreicht werden. Über die inhaltlichen Resultate lassen sich zurzeit noch keine konkreten Aussagen machen. Mittels eines Wirkungsberichtes will der Regierungsrat die Synergie- und Sparpotenziale in einer späteren Phase überprüfen lassen.

Seit Sommer 2007 legt der Regierungsrat dem Landrat alljährlich einen Zwischenbericht zur Umsetzung der Gemeindestrukturreform vor; mit dem Schlussbericht schliesst er an diese Reihe an. Im Bericht enthalten sind eine Chronologie der wichtigen Ereignisse seit 2003, eine Gegenüberstellung der Ergebnisse mit den Zielsetzungen und eine Gesamtbeurteilung mit einem kurzen Ausblick. Bestandteil des Schlussberichts sind auch detaillierte Resultate aus den kantonalen Projektgruppen.

Die Chronik zeichnet den Weg der Gemeindestrukturreform seit Projektbeginn nach und macht an den wichtigsten Stationen halt. Am 9. Dezember 2003 unterbreitete der Regierungsrat dem Landrat eine Vorlage, mit der die Grundlagen für eine umfassende Gemeindestrukturreform geschaffen werden sollten. Den Auftrag für die konkrete Umsetzung hat aber die Landsgemeinde 2006 erteilt und die Landsgemeinde 2007 bestätigt. Innerhalb gut sieben Jahren hat sich der Kanton Glarus eine völlig neue Gemeindestruktur gegeben. Mit dem grossen Reformwerk verbunden war auch eine Aufgaben- und Finanzreform, um gleichzeitig die öffentlichen Dienstleistungen und die Finanzströme im Kanton zu optimieren.
Der Vollzug der Reformen erfolgte im Rahmen des zu Projektbeginn definierten internen Leitfadens und des Zeit- und Massnahmenplans. Der Regierungsrat setzte von Anfang an auf eine bipolare Projektorganisation (d.h. Projektgruppen Kanton und Gemeinden). Eine grosse Herausforderung für alle Beteiligten stellte die sozialverträgliche Überführung des Gemeindepersonals in die neuen Strukturen dar. Mit sorgfältiger Vorbereitungsarbeit der kantonalen und kommunalen Projektgruppen Personelles, Verabschiedung sozialer Grundsätze, transparent gehandhabter Stellenbesetzung über die Stellenbörse und professioneller Begleitung der Mitarbeitenden durch die neuen Gemeindebehörden, die Personalverantwortlichen und den Ombudsmann wurde sie gut gemeistert. Im Januar 2009 sah sich der Regierungsrat gezwungen, mit dem Erlass neuer und verschärfter Weisungen für die Umsetzung der Gemeindestrukturreform den Rahmen klarer und enger zu stecken. Der Schritt zur Sicherung der Gemeindevermögen war rückblickend notwendig und richtig. Eine vor allem für das Sparpotenzial wichtige Weichenstellung erfolgte im Herbst 2009. Der Regierungsrat und die neuen Gemeindebehörden entschieden sich für eine gemeinsame Informationsführung (Informatik).

Im Bereich Kommunikation und Information sorgten sowohl der Kanton als auch die Gemeinden mittels Homepage, Newsletters und Medienmitteilungen für einen guten Informationsfluss. Die Behörden und die Mitarbeitenden wurden zudem an lnformationsveranstaltungen immer wieder über den Verlauf und die nächsten Schritte der Gemeindestrukturreform orientiert. Seit Ende 2008 genehmigten verschiedene Gemeindeversammlungen die neuen Strukturen und Organisationsmodelle. Am 1. Januar 2011 sind die drei Gemeinden gestartet und funktionieren in ihren Kernbereichen. Im Grossen und Ganzen haben sich die Rahmenbedingungen bewährt. Noch pendente Themen der Aufgabenreform bei den Gemeinden sind offene Jugendarbeit, Schulsozialarbeit, familienergänzende Kinderbetreuung (Krippenfinanzierung und Tagesfamilien), Betagtenhilfe, Alpen und Strassen (insbesondere Strassenverzeichnis).

Ebenfalls pünktlich am 1. Januar 2008 startete das neue, kantonale Sozial- und Vormundschaftswesen. Die drei regionalen Stützpunkte in Näfels, Glarus und Schwanden haben rechtzeitig den Betrieb aufgenommen. Für die Personalrekrutierung sind alle Stellen zuvor neu ausgeschrieben worden. Sämtliches Gemeindepersonal konnte übernommen und beim Kanton neu angestellt werden. Hingegen erwies sich die Besetzung der Leitung Abteilung Vormundschaft als schwierig. Die Stelle musste bereits neu besetzt werden.

Bei der Personalausstattung konnten die vom Kanton erlassenen Benchmarks nicht erreicht werden. Während sie in Glarus und Glarus Süd nur marginal überschritten werden, ist die Überschreitung in Glarus Nord markant. Die Gemeinden werden die Synergiepotenziale laufend optimieren und die Sparpotenziale im Laufe der Zeit ausschöpfen. Für konkrete Resultate fehlen derzeit gesicherte Berechnungsgrundlagen. Deshalb soll nach der Konsolidierungsphase die Wirkung der Gemeindestrukturreform auf Basis der Jahresrechnungen 2012 oder 2013 überprüft werden, um präzise Aussagen über das Sparpotenzial der Gemeinden machen zu können.

Mit der Schaffung von drei grossen Einheitsgemeinden und der Kantonalisierung des Sozial- und Vormundschaftswesens wurden die Ziele der Strukturreform auf formaler und struktureller Ebene erreicht. Diese Schritte entsprechen der angestrebten Optimierung der Gemeindestrukturen. Grundlagen für die Nutzung des Synergie- und des Sparpotenzials wurden geschaffen. Die Chancen für den Kanton Glarus im Standortwettbewerb als Wohnort und als Wirtschaftsstandort gegenüber den umliegenden Kantonen zu bestehen, haben sich deutlich verbessert. Das Image des Glarnerlandes veränderte sich markant positiv. Die drei neuen Gemeinden verfügen über individuelle Stärken und sind aus eigener Kraft in der Lage, sich und ihrer Bevölkerung eine gute und erfolgreiche Zukunft zu erarbeiten. Parallel zur eigentlichen Gemeindestrukturreform wurden zahlreiche weitere Reformen realisiert, die den positiven Effekt verstärken. Die durch die Gemeindestrukturreform ausgelöste Aufbruchstimmung erhöht die lnnovationskraft.

Mit dem revidierten Bildungsgesetz wurden im Schulbereich zusätzlich einige Neuerungen (Blockzeiten, Schulleitungen, Tagesstrukturen) eingeführt. Diese verursachen Mehrkosten, die noch nicht kompensiert sind. Im Memorial 2009 wurde jedoch darauf hingewiesen, dass durch eine gezielte Schulplanung die Mehrkosten kompensiert werden können. Die neuen Gemeindestrukturen bieten die Chance dazu, zumal der Kanton Glarus im gesamtschweizerischen Vergleich die kleinsten Klassengrössen ausweist.

Vom Projektkredit des Kantons von 1,34 Mio. Franken wurden bisher Ende 2010 1,106 Mio. Franken benötigt. Mit dem Dank an alle Beteiligten für die grosse, erfolgreiche Arbeit, aber auch an die Glarner Bevölkerung, die diese wegweisenden Entscheide mit Umsicht getroffen hat, schliesst der Bericht.