Umsetzung Teilrevision Bildungsgesetz: Revisionsvorlage geht in die Vernehmlassung

Der Regierungsrat schickt die Umsetzung der Teilrevision des Gesetzes über Schule und Bildung mit der Vorlage zu den Änderungen der landrätlichen und regierungsrätlichen Verordnungen sowie der Berufsaufträge in die Vernehmlassung.



Die Regelung der wöchentlichen Unterrichtszeit in der Volksschulverordnung wird aufgehoben • (Foto: Keystone-SDA)
Die Regelung der wöchentlichen Unterrichtszeit in der Volksschulverordnung wird aufgehoben • (Foto: Keystone-SDA)

Die Teilrevision des Bildungsgesetzes (BiG) wurde von der Landsgemeinde 2025 verabschiedet und tritt per 1. August 2026 in Kraft (s. Landsgemeindeplattform). Die vorliegende Umsetzung beschränkt sich grundsätzlich auf die Umsetzung der mit dieser Teilrevision angekündigten Änderungen. Ausnahme sind die Anpassungen betreffend die Zusammenführung des Bildungszentrums Gesundheit und Soziales Glarus (BZGS) mit der Gewerblich-Industriellen Berufsfachschule (GIBGL) am neuen Standort in Ziegelbrücke. Diese Anpassungen bildeten nicht Teil der Revision. Im Rahmen eines Analyseberichtes wurden jedoch grundsätzlich für den Change Prozess notwendige Verordnungsänderungen aufgezeigt, welche bereits jetzt angepasst werden.

Wesentliche Änderungen und Neuerungen

  • Die Unterrichtslektionen werden neu nur noch im Berufsauftrag geregelt, der vom Regierungsrat genehmigt wird. Die bisherigen 28 Unterrichtslektionen bleiben bestehen, jedoch wird auf das Ausweisen von zwei Präsenzlektionen verzichtet. Die Jahresarbeitszeit beträgt weiterhin rund 1900 Stunden und umfasst sämtliche Arbeitsfelder der Lehrpersonen. Neu ist eine verbindliche Entlastung für Klassenlehrpersonen vorgesehen.
  • Die abschliessende Regelung der Altersentlastung, auch für Teilpensen, erfolgt neu durch den Landrat. Neu beginnt die Altersentlastung bereits ab 55 Jahren mit zwei Lektionen pro Woche; ab 60 Jahren werden drei Lektionen gewährt. Teilpensen zwischen einem Drittel und zwei Dritteln erhalten eine Lektion, kleinere Pensen keine. Damit wird der Wettbewerbsnachteil gegenüber anderen Kantonen beseitigt.
  • Klassengrösse: Künftig werden nur noch Obergrenzen festgelegt. Die maximale Klassengrösse beträgt in der Regel 24 Schülerinnen und Schüler (SuS), bei Einführungs-, Klein- und Oberschulklassen 14 SuS sowie bei der Basisstufe 26 SuS. Die Gemeinden erhalten damit grössere Flexibilität bei der Organisation des Unterrichts.

Der Regierungsrat verabschiedet die Vorlage zuhanden der Vernehmlassung. Diese dauert bis zum 23. November 2025. Die Vernehmlassungsunterlagen sind auf der Website des Kantons Glarus publiziert.