Umwandlungsakt in spezialgesetzliche Aktiengesellschaft vollzogen

Die Glarner Kantonalbank wurde heute Morgen in einem formellen Akt von einer öffentlich-rechtlichen Anstalt in eine spezialgesetzliche Aktiengesellschaft umgewandelt. Die neue Rechtsform erleichtert der Bank die Beschaffung von Eigenkapital und bietet mehr strategische Flexibilität. Für die Kunden hat der Rechtskleidwechsel keinerlei Auswirkungen.



Umwandlung vollzogen: Die GLKB ist frisch eine Aktiengesellschaft. (Bild: archiv)
Umwandlung vollzogen: Die GLKB ist frisch eine Aktiengesellschaft. (Bild: archiv)

Am 3. Mai 2009 hat das Glarner Volk an der Landsgemeinde das revidierte Kantonalbankgesetz angenommen und damit den Weg geebnet, die Glarner Kantonalbank von einer öffentlich-rechtlichen Anstalt in eine spezialgesetzliche Aktiengesellschaft umzuwandeln. Nun ist es soweit: Am heutigen 11. Mai haben der Regierungsrat, der neue Verwaltungsrat (vorher Bankrat) sowie die Geschäftsleitung der Glarner Kantonalbank den formellen Umwandlungsakt in Anwesenheit einer Urkundsperson vollzogen und den Umwandlungsbeschluss gemeinsam unterzeichnet. Die Umwandlung erfolgt rückwirkend auf den 1. Januar 2010. Martin Leutenegger, der bisherige Präsident des Bankrates, wurde als neuer Verwaltungsratspräsident gewählt.

Keine Änderungen für Kunden

Der Akt war von rein formeller Natur: „Für die Kundinnen und Kunden der Glarner Kantonalbank ändert sich nichts“, sagt David Becher, CEO der Glarner Kantonalbank. „Die Staatsgarantie bleibt ohne Einschränkungen erhalten und der Kanton Glarus ist derzeit weiterhin alleiniger Eigentümer der Bank.“ Die Geschäftsleitung sowie die externe Revisionsstelle bleiben als Organe ebenfalls bestehen. Der Bankrat wird in „Verwaltungsrat“ umbenannt, wie das bei einer Aktiengesellschaft üblich ist. Einzig die Generalversammlung kommt als neues Organ hinzu. Diese übernimmt die Wahl-, Überwachungs- und Kontrollbefugnisse, welche der Landrat bisher gegenüber der Glarner Kantonalbank innehatte. In der Generalversammlung vertritt neu der Regierungsrat den Kanton. Dieser ist als kleines, vollamtliches Gremium funktional besser dazu geeignet: „Der Regierungsrat kann schneller entscheiden oder reagieren als der Landrat“, sagt David Becher.

Kanton wird entlastet

Der Kanton Glarus ist gemäss Kantonalbankgesetz verpflichtet, die Mehrheitsbeteiligung an der Glarner Kantonalbank zu halten. Er kann jedoch künftig Minderheitsbeteiligungen an Dritte abgeben. Eine Publikumsöffnung ist derzeit nicht vorgesehen. Der Verkauf von Minderheitsbeteiligungen erleichtert es der Glarner Kantonalbank in Zukunft, strategische Partnerschaften einzugehen oder Eigenkapital bei Finanzinvestoren zu beschaffen. „Die Umwandlung in eine spezialgesetzliche Aktiengesellschaft trägt den Herausforderungen des Bankenmarktes Rechnung und kann den Kanton sowohl finanziell als auch bezüglich des Risikos entlasten“, fasst Martin Leutenegger, Präsident des Verwaltungsrates, zusammen.

Verwaltungsrat gewählt

Im Anschluss an den Umwandlungsakt mit Vertretern der Kantonsregierung konstituierte sich der neue Verwaltungsrat der Glarner Kantonalbank in einer ersten Verwaltungsratssitzung. Neben dem von der Generalversammlung bereits gewählten Präsidenten Martin Leutenegger übernahm Peter Rufibach das Vizepräsidium und ist Mitglied des Strategie- und Personalausschusses. Beide Funktionen hatte er bereits als Bankrat inne. Ebenso wurden die bisherigen Bankräte in ihren Ämtern und Funktionen bestätigt: Theo Prinz (zugleich Vorsitzender des Risikoausschusses), Jürg Zimmermann (zugleich Vorsitzender des Prüfungsausschusses), Rudolf Stäger (zugleich Vorsitzender des Strategie- und Personalausschusses), Dr. Rolf Widmer (zugleich Mitglied des Risikoausschusses) und Dr. Urs P. Gnos (zugleich Mitglied des Prüfungsausschusses). Martin Leutenegger ist unverändert Mitglied in allen drei Verwaltungsratsausschüssen.