Auch wenn die Zuständigkeit für die Anordnung einer externen Untersuchung nicht in der Kompetenz der Gemeindeversammlung, sondern des Gemeinderates liegt, erkennt der Gemeinderat die politische Relevanz und unterstützt das Anliegen im Interesse von Transparenz und sachgerechter Kontrolle.
Für die Untersuchung wurde eine unabhängige ausserkantonale Firma beauftragt. Das Mandat hat der Gemeinderat vergeben, um eine objektive und neutrale fachlich fundierte Abklärung sicherzustellen. Die kantonale Fachstelle für Gemeindefragen wurde über diese Schritte informiert.
Die politischen Parteien der Gemeinde werden in den Prozess eingebunden: Im Rahmen einer gemeinsamen Kommission wirken sie an der Präzisierung des Untersuchungsauftrags mit und bringen eigene Fragestellungen ein. So wird sichergestellt, dass die Untersuchung breit abgestützt, öffentlich getragen und von allen relevanten Akteuren mitgestaltet wird.




