Unfallgefahr: Wildtiere auf Strassen unterwegs

Wildtiere sind vor allem im Winter während der Dämmerungszeit und der Nacht in Siedlungsnähe unterwegs und halten sich hierbei oft auf Strassen auf. Mit angepasster Geschwindigkeit lassen sich Wildunfälle reduzieren.



In den Wintermonaten besteht auf den Strassen erhöhte Gefahr mit Wildtieren. (Bild: zvg)
In den Wintermonaten besteht auf den Strassen erhöhte Gefahr mit Wildtieren. (Bild: zvg)

Im Winter bevorzugen Wildtiere tiefere, schneeärmere Lagen und kommen so vermehrt in Siedlungsnähe. Insbesondere während der Dämmerungszeit und den Nachtstunden überqueren sie häufig Strassen auf der Suche nach Nahrung, oft angelockt von künstlichen Futterquellen. Aber auch das Salz auf der Strasse, welches von der Schneeräumung zurückbleibt, wird von den Tieren gerne aufgenommen. Dies führt zu einer erhöhten Kollisionsgefahr mit Fahrzeugen. Solche Kollisionen enden für die Wildtiere oft tödlich. So wurden während den letzten zehn Jahren im Schnitt jährlich eine Gämse, drei bis vier Stück Rotwild und etwa 32 Rehe vor allem im Winter im Strassenverkehr getötet. Hinzu kommen noch Tiere, die nach der Kollision nicht aufgefunden werden konnten. Aber auch für die Menschen sind Wildunfälle nicht harmlos, denn nebst dem Sachschaden an Fahrzeugen können auch Personen verletzt werden. 

Um Wildunfälle zu vermeiden, müssen Auto- und Motorradfahrer ihre Geschwindigkeit den eingeschränkten Sichtverhältnissen und den oft erschwerten Strassenbedingungen anpassen. Im Sernftal sind zwei fest installierte Wildwarnanlagen, welche bei Anwesenheit des Wildes den Autofahrer warnen und zur Temporeduktion auffordern. Diese Anlagen können aber keinen hundertprozentigen Schutz bieten. Es kommt immer wieder vor, dass Tiere auf der Fahrbahn zum Salz lecken verbleiben, auch nachdem sich die Anlage wieder ausgeschaltet hat. 

Wildunfall, was nun? 

Kommt es zu einer Kollision mit einem Wildtier, muss über die Nummer 055 645 66 66 oder 117 die Polizei informiert und am Unfallort gewartet werden. Die Polizei stellt den Sachschaden fest und bietet bei Bedarf den zuständigen Wildhüter zur Nachsuche des verletzten Tieres auf.