Unternehmenssteuern sollen auf 9 Prozent gesenkt werden

Im Rahmen der Steuerstrategie beantragt der Glarner Regierungsrat dem Landrat zuhanden der Landsgemeinde eine erneute Senkung der Unternehmenssteuern auf 9 Prozent. Auch die Vermögenssteuer wird durch einen höheren generellen Steuerfreibetrag nochmals reduziert werden.



Unternehmenssteuern sollen auf 9 Prozent gesenkt werden

Die Steuerstrategie sieht eine etappenweise Entlastung der natürlichen und juristischen Personen vor. Die Landsgemeinde 2007 hat bereits die Verheirateten und Familien entlastet. Der Landsgemeinde werden nun Entlastungen für juristische Personen und für allein stehende Steuerpflichtige beantragt.

Verschärfung des Standortwettbewerbes

Insbesondere bei den juristischen Personen zeichne sich eine Verschärfung des Standortwettbewerbes ab. Zudem seien die allein stehenden Steuerpflichtigen an der Landsgemeinde 2007 nur geringfügig entlastet worden. Die Revision – mit Wirkung ab 2009 – werde Steuerausfälle von rund acht Millionen Franken der einfachen Steuern verursachen, die der Kanton allein zu tragen habe. Den Gemeinden würden die Mindererträge durch Änderung des Verteilschlüssels kompensiert.

Im Wettbewerb mit den Nachbarskantonen

Der Wirtschafts- und Wohnstandort Glarus stehe nicht im Wettbewerb mit den Nachbarländern sondern in harter Konkurrenz mit den Nachbarkantonen Schwyz, St. Gallen und Zürich. Der Wettbewerb betreffe dabei nicht nur die Neuansiedlung von Firmen, sondern vor allem in vermehrten Masse bestehende Unternehmen. Zurzeit ist die Gewinnsteuer von juristischen Personen leicht progressiv; für die ersten 20.000 Franken Gewinn handelt es sich um 9.0 Prozent, für höhere Gewinne liegt der Satz bei 13.5 Prozent. Mit der Flat Rate von 9.0 Prozent wird eine Einheitssteuer eingeführt.

Entlastung Einkommen für allein Stehende

Während den an der Landsgemeinde 2007 beschlossenen Massnahmen in erster Linie Verheiratete mit oder ohne Kinder profitierten, ist nun eine Entlastung für allein Stehende geplant. Im Rahmen der Steuerstrategie will der Regierungsrat nun auch Einzelpersonen mit einem Bruttoeinkommen von bis zu 100.000 Franken entlasten. Mit einem Abzug von 2.000 Franken für nach dem Grundtarif besteuerte allein Stehende ergibt sich eine wieder konkurrenzfähige Belastung. Der Steuerausfall (einfache Kantonssteuer zu 95 Prozent) beläuft sich auf 2.5 Mio. Franken.

Entlastung Vermögen der natürlichen Personen

Die Entlastung der Einkommenssteuer kommt in erster Linie Personen mit unterem und mittlerem Einkommen zu Gute. Die Erhöhung der Steuerfreibeträge um 50.000 Franken für Verheiratete, 25.000 Franken für Alleinstehende und je 5.000 Franken für jedes minderjährige, unter elterlicher Sorge oder Obhut stehende Kind und Bezüger einer IV-Rente ist gestützt auf den aktuellen Indexvergleiches notwendig. Der Steuerausfall beläuft sich auf 1.5 Mio Franken.

Entlastung der Gemeinden/Kompensation der Steuerausfälle

Der Kanton entlastet die Gemeinden durch die NFA von Bereichen mit grossem Kostensteigerungspotenzial. Weiter werden die Gemeinden mit der Gemeindestrukturreform mit rund 16 Mio. Franken entschuldet. Die Gemeinden profitieren langfristig. Die Änderung des Verteilschlüssels des Steuerertrages kompensiert den Verlust der Gemeinden. Zwei Millionen Franken bei der Einkommens- und Gewinnsteuer, 0.75 Mio. Franken bei der Vermögenssteuer.