Unterstützung der «Variante Sanierung und Ausbau»

Der Vorstand der Glarner Handelskammer (GLHK) unterstützt die Landsgemeindevorlage zur lintharena sgu mit einem KASAK-Beitrag von 17 Mio. Franken und einem frei bestimmbaren Betrag in der Höhe von 5,9 Mio. Franken, damit die «Variante Sanierung und Ausbau» realisiert werden kann.



(Archivbild: e.huber)
(Archivbild: e.huber)

Der Vorstand der GLHK ist sich der übergeordneten kantonalen Bedeutung der lintharena sgu bewusst. Neben der rein sportlichen Bedeutung bestehen sehr gewichtige weitere Interessen des Kantons, sei es in gesellschaftlicher, wirtschaftlicher und kultureller Hinsicht. Die GLHK begrüsst es deshalb, dass die Anlage nicht nur saniert, sondern gezielt ausgebaut werden soll. Eine ausgebaute lintharena sgu ist ein nicht zu unterschätzender Standortfaktor für den Kanton Glarus als attraktiver Wohn- und Arbeitskanton. Die Landsgemeinde kann entscheiden, ob wir uns das leisten wollen und der Vorstand der GLHK meint Ja.

Die geplanten Attraktivitätserweiterungen stellen keinen Luxus dar, sondern entsprechen dem, was in der heutigen Zeit von einem zeitgemässen Sportzentrum erwartet wird. Die zusätzlichen Garderoben, das Warmwasser-Aussenbecken, der Kinderplanschbereich und die Rutschbahn sprechen unterschiedliche Bevölkerungsgruppen und somit die ganze Bevölkerung unseres Kantons an. Wird hingegen nur saniert, haben wir zwar ein saniertes Hallenbad, welches aber in seinen Grundzügen den Bedürfnissen der 70er-Jahren entspricht. Dies ist in der heutigen Zeit schlicht keine Alternative.

Die für den Ausbau nötige Erhöhung des Bausteuerzuschlages von 0,5% auf 0,7% ist aus Sicht der GLHK vertretbar. Für einen Alleinstehenden bedeutet diese Erhöhung der Kantonssteuer im Durchschnitt eine Mehrbelastung von 6 Franken und für Verheiratete von 15 Franken pro Jahr. Diesem Betrag steht aber ein klar erkennbarer Mehrwert für alle gegenüber. Der GLHK ist klar, dass in 20 Jahren die öffentliche Hand wieder Investitionen tätigen muss, kein Sportzentrum in der Schweiz kann gewinnbringend betrieben werden. Somit erachtet es die GLHK ebenfalls als sinnvoll, dass das Eigentum der Immobilie an die öffentliche Hand übertragen werden soll. Damit wird für die Zukunft eine wichtige Voraussetzung geschaffen, dass der grosse Unterhalt der technischen wie auch der baulichen Anlagen sichergestellt wird.

Die Betreiberin kann sich so künftig auf den Betrieb der lintharena sgu konzentrieren und die Anlage als Dienstleistungsunternehmen unter Berücksichtigung des gemeinwirtschaftlichen Auftrags nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen führen. Mit der nach wie vor privaten Betriebsführung werden in unternehmerischer Hinsicht für die Zukunft optimale Rahmenbedingungen erhalten, um die Gewinnstrebigkeit und die Wahrung öffentlicher Interessen optimal miteinander zu verbinden.