Unterstützung Kinderkrippen: Postulat ist erfüllt

Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, das Postulat «Betreuungsgutscheine für die familienergänzende Kinderbetreuung» zu überweisen und als erledigt abzuschreiben.



Medienmitteilung Regierungsrat (Foto: picture alliance, dpa, skolimowska)
Medienmitteilung Regierungsrat (Foto: picture alliance, dpa, skolimowska)

Am 7. April 2020 reichten Pascal Vuichard, Mollis, und Unterzeichnende das Postulat «Betreuungsgutscheine für die familienergänzende Kinderbetreuung» ein. Es sei zu prüfen, wie im Kanton Glarus Betreuungsgutscheine für die familienexterne Kinderbetreuung eingeführt werden können. Anhand zweier Beispiele aus anderen Kantonen beschreiben die Postulanten die möglichen Vorteile eines Wechsels des Subventionssystems vom Prinzip einer Objektfinanzierung zu einer Subjektfinanzierung. Ein solcher Systemwechsel sei auch für den Kanton Glarus eine grosse Chance.

Stellungnahme des Regierungsrates

Gemäss Regierungsrat ist der geforderte Systemwechsel im Kanton Glarus bereits vor Jahren vollzogen worden. Die finanzielle Unterstützung durch den Kanton funktioniert seit langem nach dem Prinzip der Subjektfinanzierung: Jeweils im Rahmen der Budgetberatung legt der Landrat jährlich eine Maximalpauschale pro Kind fest, welche nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Eltern der betreuten Kinder abgestuft ist. Diese Pauschalen werden für jede in Anspruch genommene Betreuungseinheit von zwei Stunden (Tagesstrukturen) respektive einem halben Tag (Kinderkrippen) den Eltern gutgeschrieben. Sie erhalten für die Betreuung ihrer Kinder von der betreuenden Institution eine entsprechend reduzierte Rechnung.

Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, das Postulat zu überweisen und als erledigt abzuschreiben.

Zur Vereinfachung der Administration erfolgt die Auszahlung dieser Beiträge direkt an die Betreuungsinstitution und nicht wie in einigen anderen Kantonen direkt an die Eltern. Die Auszahlung oder die Ausstellung separater Gutscheine an die Eltern wäre mit grossem Zusatzaufwand und viel Bürokratie verbunden. Für die überschaubare Situation eines Kantons mit drei Gemeinden ergäben sich keine Vorteile.

Was grundsätzlich prüfenswert bleibt, ist ein ausdrücklicher Anspruch der Eltern, die Betreuungseinrichtung innerhalb des Kantons frei wählen zu können. Die Prüfung dieser Idee ist denn auch Gegenstand eines seit Beginn des Jahres laufenden Projektes des Departements Bildung und Kultur (DBK) zur Verbesserung der Situation im Bereich der familienergänzenden Kinderbetreuung. Damit befindet sich ein Legislaturziel des Regierungsrats in der Umsetzung. Dieser Ansatz entspricht im Übrigen auch weitestgehend dem hängigen Memorialsantrag Jacques Marti, Diesbach, «Gemeindeübergreifende Krippenfinanzierung». Das entsprechende Anliegen ist Bestandteil des genannten Projekts und soll an der Landsgemeinde 2022 abschliessend behandelt werden. Aus diesen Gründen kann das Postulat als bereits erfüllt abgeschrieben werden.