Vaterschaftsurlaub: Gesetzesänderung geht in die Vernehmlassung

Der Regierungsrat verabschiedet die Vernehmlassungsvorlage über die Änderung des kantonalen Gesetzes über das Personalwesen. Er schlägt vor, dass Mitarbeiter des Kantons während ihres Vaterschaftsurlaubs analog zum Mutterschaftsurlaub eine Lohnfortzahlung von 100 Prozent erhalten.



Der Vaterschaftsurlaub wird bei der Entschädigung dem Mutterschaftsurlaub gleichgestellt • (Foto: Keystone-SDA)
Der Vaterschaftsurlaub wird bei der Entschädigung dem Mutterschaftsurlaub gleichgestellt • (Foto: Keystone-SDA)

Am 27. September 2020 sagte das Schweizer Stimmvolk Ja zu einem zweiwöchigen bezahlten Vaterschaftsurlaub. Finanziert wird dieser über die Erwerbsersatzordnung (EO), also überwiegend mit Beiträgen der Erwerbstätigen und der Arbeitgeber. Bereits 2019 hatte die Bundesversammlung ein Gesetz beschlossen, das einen vierzehnwöchigen Urlaub für die Betreuung von schwer kranken oder verunfallten Kindern für erwerbstätige Eltern ermöglicht. Auch dieser Urlaub wird über die Erwerbsersatzordnung entschädigt. Der Regierungsrat schickt nun eine Vorlage in die Vernehmlassung, die diese Beschlüsse mit einer Änderung des kantonalen Gesetzes über das Personalwesen verankert. 

Regierungsrat schlägt einheitliche Lohnfortzahlung vor

Analog der Regelung für den Mutterschaftsurlaub soll beim Bezug des Vaterschaftsurlaubs der Lohn zu 100 Prozent statt der bundesrechtlich vorgesehenen 80 Prozent bezahlt werden. Die dadurch für den Kanton entstehenden Mehrkosten dürften jährlich lediglich rund 2000–3000 Franken betragen. Im Vergleich zum bisherigen einwöchigen Vaterschaftsurlaub, welchen der Kanton Glarus zu 100 Prozent selbst finanzierte, sind die Kosten für den Arbeitgeber jedoch deutlich tiefer. Zudem können sich auch Väter mit tieferen Löhnen oder kleineren Pensen den Bezug des Vaterschaftsurlaubs leisten, wenn die Lohnfortzahlung 100 Prozent beträgt. 

Für den bezahlten Urlaub für die Betreuung von schwerkranken und verunfallten Kindern gibt es im geltenden Personalrecht keine Regelung. Analog zur Regelung für den Mutterschafts- und Vaterschaftsurlaub sowie der Lohnfortzahlung im Militär-, Zivilschutz- und zivilen Ersatzdienst soll auch in diesem Fall eine Lohnfortzahlung von 100 Prozent anstatt der bundesrechtlich vorgesehenen 80 Prozent gewährt werden. 

Vernehmlassung

Der Regierungsrat führt bei den Gemeinden, den politischen Parteien sowie den Departementen der kantonalen Verwaltung eine Vernehmlassung zur vorliegenden Vorlage durch. Die Frist dauert bis zum 9. Juli 2021. Den Entscheid über die Gesetzesänderung fällt die Landsgemeinde. Die Vernehmlassungsunterlagen sind publiziert auf der Website des Kantons Glarus www.gl.ch.