«Veränderungen beim ÖV-Angebot ab 2019»

Die Interpellation von Landrat Thomas Hefti, Schwanden «Veränderungen des ÖV-Angebots» wird vom Glarner Regierungsrat anlässlich der Sitzung vom Dienstag wie folgt beantwortet.



(Archivbild: zvg)
(Archivbild: zvg)

Die SBB ist Konzessionärin der Buslinien 511 Ziegelbrücke–Mühlehorn, 512 Ziegelbrücke–Mollis, 513 Bilten–Näfels, Schwanden–Linthal (Taktverdichtung Bahnersatz) sowie der Nachtbusse zwischen Ziegelbrücke und Linthal. Im Herbst 2015 hat die SBB die Fachstelle öffentlicher Verkehr des Kantons Glarus informiert, dass sie sich zukünftig auf das Bahngeschäft fokussieren werde und daher auf die Konzessionsverlängerung der Buslinien per Dezember 2019 verzichte. Das Büro Rapp Trans AG wurde daraufhin mit der Ausarbeitung einer «ÖV-Vergabestrategie» beauftragt. Innert kurzer Zeit haben zudem mehrere Transportunternehmen ihr Interesse zur Übernahme der Linienkonzessionen angemeldet. Im Dezember 2016 wurde die Ausschreibungsplanung des Kantons Glarus durch das Bundesamt für Verkehr (BAV) genehmigt und auf dessen Homepage publiziert. Ausgeschrieben werden die frei werdenden SBB-Buslinien in Glarus Nord sowie die Postauto-Linien in Glarus. Die Ausschreibungsplanung ist behördenverbindlich und an Fristen gebunden. Die von der Autobetrieb Sernftal AG betriebenen Buslinien in Glarus Süd sind nicht Bestandteil der Ausschreibungsplanung.

Der Interpellant wiederholte vorerst die zentralen Fragen in diesem Zusammenhang:

– Ist allenfalls eine Alternative zu einer Ausschreibung (z.B. Abschluss einer Zielvereinbarung) erfolgversprechender?

– Wird das auszuschreibende Verkehrsangebot Bestandteil eines bestehenden regionalen Netzes nach Artikel 32 Absatz 2 Buchstabe d PBG und Artikel 27b der Verordnung über die Abgeltung des regionalen Personenverkehrs?

– Sind Sie bereit, das Ergebnis des Ausschreibungsverfahrens zu akzeptieren? Ist ein neues oder ein zusätzliches Transportunternehmen politisch vertretbar? Gibt es lokale oder regionale Erfordernisse und Bedürfnisse, welche gegen eine Ausschreibung sprechen (vgl. auch Artikel 32c, Absatz 1 PBG)?

Ausgehend von dieser Ausgangslage stellte er folgende Fragen:

Wie hoch liegen die (internen und externen) Kosten für die Ausschreibung der SBB- und PostAuto-Buslinien? Welche Kosten sind bis anhin bereits entstanden und mit welchen zusätzlichen Kosten ist noch zu rechnen?
– Als interne Kosten fallen für die Ausschreibung Arbeiten des Fachstellenleiters öffentlicher Verkehr im Umfang von etwa 5 bis 10 Stellenprozent an. Für die ÖV-Vergabestrategie wurden im Jahr 2016 insgesamt 37 095 Franken an externen Kosten aufgewendet. Im Jahr 2017 sind bisher externe Kosten zur Vorbereitung der Busausschreibung in der Höhe von rund 26 000 Franken angefallen. Im Jahr 2018 wird mit zusätzlichen 73 000 Franken gerechnet.

Auf welche politischen Überlegungen im Sinne einer kantonalen Ausschreibungsstrategie stützt sich die Absicht, die Ausschreibung durchzuführen? –
Der Kanton führt ein Ausschreibungsverfahren mit gleichen Chancen für alle Transportunternehmen durch. Mit der wettbewerblichen Vergabe, die sich allerdings nicht auf das Beschaffungsrecht stützt, sucht der Kanton Glarus gemeinsam mit dem BAV als Besteller das wirtschaftlich günstigste Angebot. Für die Ausschreibung eignet sich das Linienbündel des SBB- und PostAuto-Netzes in Glarus Nord und Glarus auch im Hinblick auf mögliche Synergieeffekte optimal. Eine Abgeltung von bisher jährlich 2,6 Mio. Franken rechtfertigt eine Ausschreibung sowohl aufgrund des Auftragsvolumens als auch aufgrund des mehrfach bekundeten Interessens potenzieller Transportunternehmen. Mit den bisher bekannten Ausschreibungen wurden Kosten im Umfang von 15 bis 30 Prozent eingespart.

Welches waren die Überlegungen zu den oben aufgeführten zentralen Fragen, im Speziellen zur dritten dieser Fragen?
– Es wurden Alternativen geprüft. Die mit einer direkten Berücksichtigung einer Unternehmung verbundene Übervorteilung sowie der fehlende Wettbewerbsdruck sprachen sowohl ordnungspolitisch als auch marktwirtschaftlich klar dagegen. Bei den in der Ausschreibung integrierten Strecken handelt es sich um bestehende Linien, welche per Konzessionsende an das Transportunternehmen mit dem wirtschaftlich günstigsten Angebot übergehen sollen. Der Gesetzgeber trägt mit Artikel 32 Personenbeförderungsgesetz sowie Artikel 27 der Verordnung über die Abgeltung des regionalen Personenverkehrs dem Umstand Rechnung, dass bei Einführung von neuen Angeboten wie zum Beispiel einer neuen Buslinie keine Ausschreibung erfolgen muss, wenn diese in einem bestehenden regionalen Netz integriert werden soll. Dies ist sinnvoll, da in einem solchen Fall der Ausschreibungsaufwand beträchtlich wäre und aufgrund der fehlenden Synergien kaum ein weiterer Anbieter ein Angebot einreichen würde. Der Artikel ist für die Ausschreibung der bestehenden Buslinien des Kantons Glarus irrelevant.

Die neu beauftragte Transportunternehmung ist verpflichtet, die für das betreffende Verkehrsangebot notwendigen zusätzlichen Arbeitsstellen dem Personal des bisher beauftragten Unternehmens zu branchenüblichen Bedingungen anzubieten. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Fahrleistungen ohnehin im Kanton Glarus erbracht werden und daher die Rekrutierung des Fahrpersonals in diesem Raum erfolgen wird. Zudem wird das neue Transportunternehmen verpflichtet, die Betriebsmittel (Fahrzeuge) zum Restbuchwert zu übernehmen. Auch die Erwirtschaftung eines Gewinns ist im regionalen Personenverkehr systembedingt ausgeschlossen. Aus steuerlichen Gründen ist die Ansiedlung der entsprechenden Unternehmung im Kanton daher kaum von Relevanz.

Hat das Bundesamt für Verkehr die Ausschreibungen der genannten Buslinien gefordert? Falls ja, wurden auch Alternativen thematisiert?
– Die Ausschreibung der Buslinien wurde in Zusammenarbeit mit dem BAV evaluiert. Dieses beteiligt sich an den abgeltungsberechtigten Linien des regionalen Personenverkehrs im Kanton Glarus mit 72 Prozent; der Kanton Glarus trägt die restlichen 28 Prozent. Eine Direktvergabe war für das BAV wie den Kanton Glarus keine Option. Der Regierungsrat und das BAV unterstützten die Ausschreibungsplanung.