Der Memorialsantrag «Verbot Einsatz Glyphosat» wurde von Manuela van der Glas (Niederurnen) am 19. Juni 2025 eingereicht (s. Medienmitteilung). Er verlangt, dass niemand Glarner Boden mit Glyphosat besprühen dürfe. Begründet wurde dies mit der mutmasslich krebserregenden Wirkung und der Förderung neurodegenerativer Erkrankungen wie Alzheimer. Ein Verbot liege im öffentlichen Interesse und reduziere die Gesundheitskosten.
Nicht konform mit übergeordnetem Bundesrecht
Der Regierungsrat kommt in seiner Beurteilung zur rechtlichen Zulässigkeit zum Schluss, dass der Memorialsantrag gegen übergeordnetes Bundesrecht verstösst.
Der Bereich der Pflanzenschutzmittel ist durch zahlreiche Bundesgesetze geregelt. Das Bundesamt für Landwirtschaft prüft die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln wie Glyphosat. Eine Zulassung durch den Bund hat Auswirkung auf viele weitere Rechtsbereiche. Da der Bund für die Zulassung und auch die Nichtzulassung zuständig ist, verfügt der Kanton über keine Kompetenz für ein eigenständiges Verbot. Ergänzend kommt hinzu, dass bei einer Zulassung ein Recht darauf besteht, ein entsprechendes Pflanzenschutzmittel zu nutzen. Eine kantonale Einschränkung dieses Rechts würde gegen das Prinzip des Binnenmarktes und gegen die Wirtschaftsfreiheit verstossen.
Nachdem der Memorialsantrag gesamthaft gegen übergeordnetes Recht verstösst, erfüllt er die rechtlichen Anforderungen nicht. Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, den Memorialsantrag als rechtlich unzulässig zu erklären. Der Memorialsantrag sowie die weiteren Unterlagen sind in der Geschäftsdatenbank des Landrates publiziert.




