Eine Fortsetzung bzw. Neubeurteilung des Streits beim Kantonsgericht mit erneuter Möglichkeit der Anfechtung hätte mit Sicherheit noch Jahre gedauert. Die GLKB und die Beklagten haben sich deshalb verglichen.
Gemäss dem durch die GLKB abgeschlossenen Vergleich zum Verantwortlichkeitsprozess erhält die GLKB insgesamt 5 Millionen Franken, die Gerichtskosten werden zwischen der Klägerin und den Beklagten je zur Hälfte getragen und keine Partei hat Anwaltskosten der anderen Partei zu übernehmen. Im Übrigen haben die Parteien Stillschweigen vereinbart.
Infolge der Vergleichszahlungen und der nicht mehr benötigten Rückstellungen für Prozesskosten werden der Erfolgsrechnung der GLKB rund 6,5 Millionen Franken gutgeschrieben.