Vergleich im Verantwortlichkeitsprozess gegen ehemalige Bankorgane

2010 hat die Glarner Kantonalbank (GLKB) beim Kantonsgericht Glarus eine Verantwortlichkeitsklage gegen ehemalige Bankräte, gegen ehemalige Geschäftsleitungsmitglieder sowie gegen die ehemalige externe Revisionsstelle der Bank eingereicht. Im März 2015 hat das Kantonsgericht die Klage teilweise gutgeheissen. Im Mai 2015 haben alle Parteien Berufung eingereicht. Das Obergericht Glarus hat die Streitsache am 30. Juni 2018 an das Kantonsgericht zurückgewiesen.



Medienmitteilung der Glarner Kantonalbank (Bild: e.huber)
Medienmitteilung der Glarner Kantonalbank (Bild: e.huber)

Eine Fortsetzung bzw. Neubeurteilung des Streits beim Kantonsgericht mit erneuter Möglichkeit der Anfechtung hätte mit Sicherheit noch Jahre gedauert. Die GLKB und die Beklagten haben sich deshalb verglichen.

Gemäss dem durch die GLKB abgeschlossenen Vergleich zum Verantwortlichkeitsprozess erhält die GLKB insgesamt 5 Millionen Franken, die Gerichtskosten werden zwischen der Klägerin und den Beklagten je zur Hälfte getragen und keine Partei hat Anwaltskosten der anderen Partei zu übernehmen. Im Übrigen haben die Parteien Stillschweigen vereinbart.

Infolge der Vergleichszahlungen und der nicht mehr benötigten Rückstellungen für Prozesskosten werden der Erfolgsrechnung der GLKB rund 6,5 Millionen Franken gutgeschrieben.