Verhafteter Litauer hat Tötung von Eduard Cattin gestanden

Am 1. März dieses Jahres wurde der mutmassliche Mörder von Eduard Cattin in Deutschland verhaftet und am 3. April an die Zürcher Staatsanwalt ausgeliefert. Der aus Litauen stammende Täter hat nebst anderen Delikten, auch den Mord vom 8. Juli 2005 an Eduard Cattin gestanden.



Ist das Glarner Kantonsgericht erstinstandlich für die Verurteilung des Mannes zuständig? (bild: jhuber)
Ist das Glarner Kantonsgericht erstinstandlich für die Verurteilung des Mannes zuständig? (bild: jhuber)

Heute Vormittag hat das Verhöramt des Kantons Glarus folgende Pressemitteilung in Sachen Tötungsdelikt an Eduard Cattin veröffentlicht:

Überfall in Glarus

„Am 08. 07. 2005 überfiel eine damals unbekannte Täterschaft die Bijouterie von Eduard Cattin am Kirchweg 14 in Glarus und raubte Uhren und Schmuck im Gesamtwerte von ca. Fr. 70'000.--. Bei dem Überfall wurde Eduard Cattin niedergeschlagen, wobei er schwere Kopfverletzungen erlitt, denen er am 28. 07. 2005 im Universitätsspital in Zürich erlag. Er wurde in der Folge, im Auftrage des Glarner Verhörrichters, beim Zürcher Institut für Rechtsmedizin autopsiert.

Bereits zuvor Raubüberfall in Wetzikon

Zuvor hatte sich am 05.07.2005 ein Raubüberfall auf eine Bijouterie in Wetzikon ereignet, bei dem der Ladenbesitzer schwer verletzt wurde. Später, am 22.02.2007, ein solcher auf eine Bijouterie in Zürich-Enge, bei dem die unbekannte Täterschaft den Ladeninhaber getötet hatte. Beide Straftaten wiesen, mit Bezug auf den Tathergang, Parallelen zum Tötungsdelikt in Glarus auf.

Verhaftung am 1. März in Deutschland

Anhand der Spurensicherung der Zürcher Strafuntersuchungsbehörden fiel der Verdacht auf einen litauischen Staatsangehörigen. Dieser hatte auch Spuren beim Tötungsdelikt in Glarus hinterlassen, wie die Spurensicherung der Glarner Kantonspolizei ergeben hat. Der Mann wurde in der Folge am 01. 03. 2007 in Deutschland verhaftet und am 03. 04. 2007 an die Zürcher Staatsanwaltschaft ausgeliefert, welche derzeit gegen ihn ermittelt.

Geständnis des Täters und Frage des Gerichtsstandes

Der Angeschuldigte hat inzwischen einen Diebstahl und drei Raubüberfälle im Kanton Zürich gestanden. Im weiteren auch das Tötungsdelikt an Eduard Cattin in Glarus. Er wird deshalb – nach Abschluss der Untersuchung in Zürich – dem Glarner Verhöramt zugeführt, welches den Glarner Fall – zusammen mit der Kantonspolizei – untersuchen wird. Zuständiger Verhörrichter ist Christoph Hohl. Anschliessend wird die Frage des Gerichtsstandes zu entscheiden sein. Derzeit ist davon auszugehen, dass das Strafverfahren in die Zuständigkeit des Glarner Verhöramtes fallen dürfte, weil der Angeschuldigte das erste Tötungsdelikt im Kanton Glarus begangen hatte. In diesem Falle wäre die Strafkammer des Glarner Kantonsgerichtes erstinstanzlich für die Verurteilung des Mannes zuständig.“

Dieses brutale Verbrechen hat immer wieder grosse Diskussionen unter der Bevölkerung ausgelöst und man war gespannt, wie lange es dauert, bis der Täter gefasst werden kann. Mit dieser Verhaftung ist diese Frage nun endlich gelöst.