Verkehrskontrolle: Was tun?

Für «Normalsterbliche» wird es immer schwieriger, bei all den Artikeln und Paragrafen im Gesetzesdschungel den Durchblick zu behalten. Rechtsanwalt Oliver Streiff gibt auf glarus24 Tipps zu Problemen aus dem Alltag.



(Motivbild: jhuber)
(Motivbild: jhuber)

Wer in eine Polizeikontrolle gerät, bekommt in der Regel etwas Herzklopfen. Man weiss ja in den allermeisten Fällen nicht, warum man angehalten wird. Was darf man in einem solchen Fall tun, und was auf keinen Fall? Was muss man sich gefallen lassen, und was nicht? Wo kann man sich allenfalls beschweren?

Grundsätzlich gilt: Ruhe bewahren. Polizeikontrollen erfolgen zur Aufklärung oder Verhinderung von Straftaten und daher nie grundlos. Erkundigen Sie sich höflich nach dem Grund der Kontrolle und folgen Sie den Anweisungen der Polizei. Fühlen Sie sich durch Handlungen oder Verfügungen der Polizei (Auftreten, Sprache, schikanöse Anweisungen usw. ) ungerecht behandelt, besteht die Möglichkeit, sich beim Polizeikommando oder bei der Ombudsstelle zu beschweren. Verfassen Sie dazu unmittelbar nach dem Vorfall ein Erlebnisprotokoll, in dem Sie möglichst genaue Angaben zu Ort, Zeit und Namen des oder der Polizisten machen. Werden Sie (vorläufig) festgenommen, muss die Polizei zu Beginn der ersten Einvernahme darauf hinweisen, dass Sie einen Anwalt beiziehen können. Damit können Sie sich vor der ersten Befragung mit Ihrem Verteidiger oder Ihrer Verteidigerin absprechen. Da der «Aussage der ersten Stunde» grosses Gewicht zukommt, ist der Beizug eines Rechtsanwaltes bei unklarem Sachverhalt dringend zu empfehlen. In jedem Fall ist von Beschimpfungen und Tätlichkeiten gegenüber Polizeibeamten abzuraten. Damit riskieren Sie eine Anzeige wegen Beamtenbeleidigung oder Gewalt und Drohung gegen Beamte.