Die vortrittsberechtigte Fahrzeuglenkerin wollte nach der Kollision zudem mit einer starken Lenkbewegung einen Zusammenstoss mit einem korrekt parkierten Personenwagen vermeiden, kollidierte dadurch jedoch mit einer angrenzenden Hausfassade. Sie brach sich durch die Kollision das Brustbein. An beiden Fahrzeugen stand Sachschaden.