In den letzten Tagen und Wochen wurden verschiedentlich Gämsen beobachtet, welche an der Gämsblindheit erkrankt sind, insbesondere im Grenzgebiet zum Kanton Graubünden im Bereich des Segnespasses wie auch im eidgenössischen Jagdbanngebiet Kärpf.
Die Gämsblindheit
Die Gämsblindheit wird vom Erreger Mikroplasma conjunctivae, einer einfachen Bakterienform ausgelöst. Dieser wird oft von Schafen auf die Alpen gebracht, er kann aber offenbar auch in der Gäms- und Steinwildpopulation überleben und so zu Ausbrüchen der Krankheit führen. In Abhängigkeit von der Schwere der Infektion zeigen die infizierten Tiere verschiedene Symptome vom Tränenausfluss, über milchig getrübte Augen bis zu Durchbrüchen der Hornhaut und damit dem Auslaufen der Augen. Während schwächere Formen der Krankheit wieder abklingen können, sind der Durchbruch der Hornhaut und damit die Erblindung irreversibel. Das Verhalten der Tiere ändert sich auch. So bewegen sich erkrankte Gämsen vorsichtig im Gelände und stossen oft die Vorderbeine an bis hin, dass sie sich nur noch auf engstem Raum im Kreise drehen. Auch Steinwild kann an der Gämsblindheit erkranken.
Ruhe ist wichtig
Falls erblindete Gämsen oder Steinböcke beobachtet werden, so müssen die Tiere unbedingt in Ruhe gelassen werden. Eine Annäherung, um zum Beispiel zu fotografieren, ist unbedingt zu unterlassen, denn aufgrund der Erblindung können sie nicht mehr fliehen oder es besteht das Risiko, dass sie hierbei abstürzen. Auch wenn die Tiere kein Fluchtverhalten zeigen, so sind sie einem enormen Stress ausgesetzt, der sie wertvolle Kraft kostet, die dann ihrem Immunsystem im Kampf gegen den Erreger fehlt. Zudem reagieren sie in dieser Zeit empfindlich auf Geräusche. Hingegen muss der Wildhüter via der Einsatzzentrale der Kantonspolizei (Tel. 055 645 66 66) über die Beobachtung so rasch wie möglich informiert werden. Er entscheidet dann vor Ort, ob das erkrankte Tier Aussicht auf eine Heilung hat oder ob die Krankheit so weit fortgeschritten ist, dass es erlegt und von seinem Leiden erlöst werden muss.