Verminderung von Ammoniakemissionen

Der Regierungsrat beantragt dem Landrat für das Ressourcenprojekt zur Verminderung von Ammoniakverlusten aus der Landwirtschaft einen Brutto-Rahmenkredit von 2,34 Mio. Franken für die Jahre 2011 bis 2016 zu gewähren. Nach Abzug der Bundesbeiträge von 1,81 Mio. Franken verbleiben für den Kanton während sechs Jahren Kosten von 530 000 Franken, also weniger als 100 000 Franken pro Jahr.



Wegen der Bedeutung der Rindviehhaltung sind Reduktionsmassnahmen bei dieser Tierkategorie am wirkungsvollsten.
Wegen der Bedeutung der Rindviehhaltung sind Reduktionsmassnahmen bei dieser Tierkategorie am wirkungsvollsten.

Die Landwirtschaft verursacht rund 90 Prozent der Ammoniakemissionen. Deren Reduktion ist ein wichtiges Anliegen der Luftreinhaltung, wegen der Auswirkungen auf Pflanzenarten auch des Naturschutzes. Für die Landwirtschaft steigert sie die Effizienz, optimiert die Ressource Stickstoff und verbessert die Umweltverträglichkeit. Der Bund kann sich mit dem Programm zur nachhaltigen Nutzung natürlicher Ressourcen mit bis zu 80 Prozent der Kosten beteiligen. Die Projektdauer ist auf sechs Jahre begrenzt. In 13 Kantonen befinden sich Projekte in der Umsetzug. Die Abteilungen Landwirtschaft sowie Umweltschutz und Energie erarbeiteten unter Beizug einer externen Beratung ein vergleichbares Projekt.

Im Kanton Glarus wird der Grossteil des Ammoniaks bei der Ausbringung von Hofdüngern, vor allem Gülle (zirka 70%) und von Verlusten im Stall (zirka 20%) emittiert. Wegen der Bedeutung der Rindviehhaltung sind Reduktionsmassnahmen bei dieser Tierkategorie am wirkungsvollsten. Die übrigen Tierbestände (Schweine, Geflügel, Kleinvieh usw.) verursachen zusammen weniger als 15 Prozent der Emissionen. Finanzielle Anreize sollen Betriebsabläufe modifizieren und zu Investitionen anregen. Der Bund übernimmt 80 Prozent der Beiträge an Landwirte und 50 Prozent der Kosten für Beratung und Projektleitung. Der Rest ist durch den Kanton aufzubringen.

Für die einzelnen Landwirtschaftsbetriebe sind vorgesehen:

- Organisatorische Massnahmen zur Verbesserung des Hofdünger-Managements durch vermehrte Berücksichtigung von Witterung, Temperatur, Tageszeit, Bodenzustand beim Austrag von Hofdüngern, vermehrte Stallreinigung (Laufflächen) und bewusstere Planung des Hofdüngereinsatzes. Diese Massnahme ist Voraussetzung, um weitere Beiträge zu erhalten.

- Förderung Gülleaustragen mit Schleppschlauch durch Flächenbeiträge (Fr. 45.-/ha). Diese Ausbringtechnik ist zur Verminderung der Ammoniakemissionen wirksam, ausserdem reduziert sie die Geruchsemissionen.

- Einzelbetriebliche Optimierungsmassnahmen («Punktesystem»): Bei Durchführung mehrerer Einzelmassnahmen kann abhängig von der Anzahl Massnahmen und Grossvieheinheiten eines Betriebes ein Beitrag ausgerichtet werden, für Beschattung, Sprühkühlung/Befeuchtung, Windschutz Laufhof, Weide bei Kühen, tiefer Harnstoffgehalt in der Milch, Reduktion Stickstoff-Anfall, Betriebsanalyse mit EDV-Programm, Güllezusätze, Optimierung Gülleverteiler.
- Fördermassnahmen im Einzelfall: Bei Stall-Um- und Neubauvorhaben (Lüftung, Stallböden, technische Einrichtungen), stehen pro Jahr maximal 40 000 Franken zur Verfügung.